Richtgeschwindigkeit: Rasen oder reisen? / Wer schneller als 130 Kilometer pro Stunde fährt, riskiert bei Unfall Mitschuld (FOTO)
(ots) -
Tipps für den Alltag
Blinker setzen, Gas geben und mit 200 Stundenkilometern überholen:
auf vielen deutschen Autobahnen kein Problem. Wer fährt, will
schließlich ankommen und das möglichst schnell. Also freie Fahrt für
freie Bürger? Immerhin gibt es viele deutsche Autobahnen, auf denen
kein Schild die Geschwindigkeit vorschreibt.
Doch einfach Gas zu geben, birgt durchaus Tücken. Auf Autobahnen
und autobahnähnlichen Straßen gilt, wie die HUK-COBURG mitteilt, eine
Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern - egal, ob dies durch
das entsprechende Verkehrszeichen angezeigt wird oder nicht. Wer
deutlich schneller fährt, begeht zwar weder eine Straftat noch eine
Ordnungswidrigkeit, doch passiert ein Unfall, droht dem Fahrer meist
eine Mithaftung von bis zu 30 Prozent. Grund: Wegen der hohen
Geschwindigkeit erhöht sich die vom Auto ausgehende Betriebsgefahr.
Wer muss was beweisen?
Der Autofahrer, den sich die Rechtsprechung wünscht, hält sich an
die Richtgeschwindigkeit. Dies gilt besonders für Nachtfahrten. Fährt
jemand schneller und es kommt zum Unfall, liegt die Beweislast beim
Schnellfahrer: Er muss beweisen, dass die Karambolage auch passiert
wäre, wenn er sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte. Kann
er das nicht, trifft ihn nach gängiger Rechtsauffassung automatisch
ein Teil der Schuld. Welche Umstände zum Unfall führten, spielt dabei
keine Rolle.
Bei Autobahnunfällen - speziell beim Fahrspurwechsel von rechts
nach links - ist die Richtgeschwindigkeit besonders häufig ein Thema.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/96-2084
E-Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de
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Datum: 28.03.2018 - 11:30 Uhr
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