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Grundlagen zur Privathaftpflichtversicherung

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Es ist schnell passiert: Die eingeschossene Fensterscheibe, der Tritt auf die Brille beim Besuch oder der Rempler mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone: Für solche Fälle ist die Privathaftpflichtversicherung da.


(IINews) - Jeder hat es schon einmal erlebt: Ob im Straßenverkehr, im Privatleben oder im Beruf - einen Schaden haben die meisten Bürger irgendwann einmal verursacht und mussten dafür gerade stehen. Denn unser Recht sieht vor, dass derjenige, der einen Schaden anrichtet, dafür auch haftet. Und das, wenn es hart auf hart kommt, in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Gerade wenn es zu einem Personenschaden kommt (der Betroffene kann auf Grund einer Verletzung nicht mehr arbeiten), werden schnell Schadensersatzansprüche in sechs- bis siebenstelliger Höhe möglich.

Informationen zur Privathaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflichtversicherung.html

Bei der Privathaftpflichtversicherung muss immer berücksichtigt werden, dass bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind wie z. B. Handlungen, die mit der Inbetriebnahme oder Führung von Kraftfahrzeugen zusammenhängen, ebenso die Haftung als Tierhalter von Pferden oder Hunden.

Rund um die Uhr gilt der Schutz der Privathaftpflichtversicherung, auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von einem Jahr. Die Versicherung zahlt in der Regel einen Beitrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. In der Privathaftpflichtversicherung kann die ganze Familie abgesichert werden, auch Kinder die bereits volljährig sind und sich noch in der Schul- oder sich unmittelbaren anschließenden Berufsausbildung oder im Studium befinden.

Forderungen nach Schadensausgleich sind schnell gestellt. Deshalb muss die Privathaftpflichtversicherung noch lange nicht bezahlen. Im Versicherungsumfang ist auch ein so genannter passiver Rechtsschutz integriert. Damit werden unberechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer abgewehrt.

Zu den Ausschlüssen in der Privathaftpflichtversicherung gehören die Schäden, die man selber erleidet. Wenn man z. B. beim Umzug den teuren Plasmafernseher fallen lässt, muss man dafür selber gerade stehen. Auch Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Beliebt sind hier besonders Handys und Multimediageräte, die in dieser Rubrik die Statistik weit anführen.





Grundsätzlich muss man beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung prüfen, welche Risiken durch die gewählte Gesellschaft abgedeckt sind. Leistungen für Schäden durch deliktunfähige Kinder sind ein wichtiges Thema, genauso wie Gefälligkeitsschäden oder Mietsachschäden. Auch der Verlust fremder Schlüssel sollte ein Bestandteil der Privathaftpflichtversicherung sein.

Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de

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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 05.02.2010 - 09:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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