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Auto richtig geparkt - Kann es trotzdem abgeschleppt werden? / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

ID: 1595130


(ots) - Wer sein Auto ordnungsgemäß abstellt, z. B. auf
einer markierten Parkfläche, kann auch nicht abgeschleppt werden -
stimmt das? Ja, glauben rund zwei Drittel der deutschen Autofahrer,
wie eine aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt. Doch
das ist ein Irrtum. "Beispielsweise kann bei einem Umzug, Straßenfest
oder bei Bauarbeiten kurzfristig ein befristetes Halte- oder
Parkverbot eingerichtet werden. Dann wird das Parken dort zur
Ordnungswidrigkeit.", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der
R+V24-Direktversicherung. "Wer jetzt im Osterurlaub ist und das nicht
mitbekommt, kann Pech haben und das Fahrzeug wird abgeschleppt."

Wo heute noch das Parken erlaubt war, kann schon morgen ein
Halteverbotsschild stehen, z. B. wenn Stadtverwaltungen und Kommunen
ein zeitlich befristetes Halteverbot einrichten. "Doch ein solches
Halte- oder Parkverbot muss mit einem gewissen Vorlauf angekündigt
werden", so die Kfz-Expertin. "Meist sind das drei Tage, bevor das
Verbot gilt." Der Fahrzeughalter hat dann so lange Zeit, einen neuen
Parkplatz zu suchen. Das gilt auch, wenn er verreist oder krank ist
und das angekündigte Halte- oder Parkverbot gar nicht zur Kenntnis
nehmen kann. Räumt er den Parkplatz nicht, kann er abgeschleppt
werden - und muss die Kosten für das Abschleppen und unter Umständen
auch ein Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit tragen. "Am besten ist
es, wenn man während einer längeren Abwesenheit Bekannte regelmäßig
nach dem abgestellten Fahrzeug schauen lässt und die es im Zweifel
umparken", empfiehlt Anka Jost.

Aktion "Verkehrsirrtümer": Hintergrund der Befragung

Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer,
die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen
häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt
deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu




führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen
durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche
Vorschriften.



Pressekontakt:
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-73306
Telefax: 0611 533-77 73306
www.rv24.de

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Datum: 27.03.2018 - 14:38 Uhr
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