70 Prozent der Top-50 Onlineshops sind nicht DSGVO-konform
(ots) - Der deutsche E-Commerce steht vor einem
Horrorszenario, wenn in knapp acht Wochen, am 25. Mai 2018, die neue
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft tritt. Der Grund: 70
Prozent der Top-50 Onlineshops erfüllen die Anforderungen der
Verordnung nicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse des
Consent-as-a-Service-Anbieters Usercentrics. Damit riskieren die
E-Commerce-Unternehmen Strafzahlungen in Millionenhöhe.
Die DSGVO regelt unter anderem den Umgang mit personenbezogenen
Daten im Internet und damit auch auf allen Webseiten. "Viele
Online-Shops sind sich der vollen Tragweite der neuen Verordnung
nicht bewusst. Da sind auch die Großen keine Ausnahme. Sie
organisieren zwar intern die erforderlichen Prozesse, vergessen dabei
aber, dass die neuen Regelungen auch die Online-Präsenz betreffen,"
erklärt Mischa Rürup, Gründer von Usercentrics. "Das ist fatal, denn
die Abmahnanwälte stehen schon in den Startlöchern und der Nachweis
eines Verstoßes ist relativ einfach durchzuführen."
Fünf Anzeichen dafür, dass auch große Online-Shops nicht
DSGVO-konform sind
- Die DSGVO ist anwendbar auf alle Cookies. Denn Cookies sind
Datengruppen, mit denen ein Websitebesucher identifiziert werden
kann.
- Die Einwilligung, auch der Consent genannt, wird in der Regel
nicht rechtssicher in nachprüfbarer Form gespeichert.
- Die genauen Einstellungen zur Einwilligung in die Speicherung
und Nutzung der Userdaten sind auf der Website versteckt und für
den Nutzer schlecht auffindbar.
- Nach der neuen Regelung dürfen unter 16-Jährige nicht mehr
getrackt werden.
- Unternehmensfremde Technologien, die häufig für
Online-Marketing-Kampagnen eingesetzt werden, wie zum Beispiel
Facebook-Like-Buttons oder Remarketing-Codes werden oft geladen
und damit Daten an Dritte weitergegeben, ohne dass der Nutzer
zugestimmt hat. Die Zustimmung des Nutzers muss aber vorliegen,
bevor dies passiert.
Consent-as-a-Service (CaaS) rüstet Online-Shops für den
Datenschutz
Das Münchner Start-up Usercentrics hat für die neue, strengere
Gesetzeslage eine Software-Lösung entwickelt, die es Unternehmen
ermöglicht, diese Einwilligung vom Nutzer einzuholen, seine Wünsche
umzusetzen und beides für die Behörden zu dokumentieren. Dazu klickt
der Website-Besucher auf den Usercentrics-Privatsphäre-Button und
regelt seine Datenfreigabe. Usercentrics wird mit einem einfachen
Javascript in die Website eingebaut.
Zur Analyse
Usercentrics hat im Zeitraum vom 1. bis 15. März 2018 50 deutsche
Online-Shops mit einer Reichweite von mehr als zwei Millionen
Besuchern pro Monat auf die Anforderungen der neuen
Datenschutzgrundverordnung hin untersucht.
Bildmaterial
Foto Mischa Rürup: https://tinyurl.com/yaz9zqpd
Bildnachweis: Raimar von Wienskowski
Screenshot von der Usercentrics-Website: https://tinyurl.com/yb83fxrn
Klickt der Website-Besucher auf den Usercentrics-Privatsphäre-Button,
kann er seine Datenfreigabe regeln. Bildnachweis: Usercentrics
Logo Usercentrics:
http://www.frauwenk.de/Mediaserver/Usercentrics/Logo_Usercentrics.png
Bildnachweis: Usercentrics
Über Usercentrics
Usercentrics bietet Consent-as-a-Service (CaaS) und löst damit die
Datenschutz-Herausforderungen von Website-Betreibern im Zuge der
DSGVO und e-Privacy-Verordnung. Unternehmen installieren auf ihrer
Website mit wenigen Klicks einen Privatsphäre-Button. Darüber können
sie die Einwilligung des Nutzers zum Daten-Tracking
datenschutzkonform einholen und dokumentieren. Behörden und
Werbetechnologie-Partner können den Nutzer-Consent in Echtzeit
abfragen. Werden Datenschutzbestimmungen geändert, wird dies
automatisch über Usercentrics abgebildet. Die Nutzer können ihre
Privatsphäre-Einstellungen komfortabel verwalten. Das Münchner
Technologie-Unternehmen wurde 2018 gegründet und beschäftigt derzeit
fünf Mitarbeiter. Zu den ersten Kunden gehören Publisher, Agenturen
und Großunternehmen verschiedener Branchen. Usercentrics bietet keine
Rechtsberatung. www.usercentrics.com
Pressekontakt:
Agentur Frau Wenk +++ GmbH
Tel.: +49 (0) 40 329047380
E-Mail: usercentrics(at)frauwenk.de
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Datum: 27.03.2018 - 07:50 Uhr
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