InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Grundlagen des Datenschutzes: Keine Regeln ohne Ausnahmen

ID: 1594364


(PresseBox) - Daten von Personen dürfen nur nach deren Zustimmung verarbeitet werden. Künftig aber auch dann, wenn ein Patient körperlich oder rechtlich nicht (mehr) in der Lage ist, sein Okay zu geben.

Die Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten wie genetische oder biometrische Daten und Gesundheitsdaten ist nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) untersagt, wenn dort keine ausdrücklich genannte Ausnahme vorliegt. Diese Daten dürfen jedoch dann verarbeitet werden, wenn eine wirksame Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Erstmals gesetzlich geregelt ist, dass die Verarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person auch dann erfolgen darf, wenn die Zustimmung aus körperlichen oder rechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann. ?Damit hat beispielsweise die Datenerhebung bei der Erstversorgung bewusstloser Patienten endlich eine gesetzliche Grundlage?, betont Axel Keller, Rechtsanwalt bei Ecovis in Rostock und externer Datenschutzbeauftragter.

Die neue DSGVO sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthalten zudem gesetzliche Erlaubnisse für die Datenverarbeitung in der Gesundheitsvorsorge und Arbeitsmedizin, bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten, der medizinischen Diagnostik und der Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich. Die Verarbeitung hat dabei stets durch ärztliches Personal oder sonstige Personen zu erfolgen, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen. Ab jetzt sind auch externe Dienstleister (Auftragsverarbeiter) in den Kreis der Geheimnisträger aufgenommen und die entsprechenden Regelungen ergänzt worden, beispielsweise im Strafgesetzbuch. Die Erlaubnis, solche Daten verarbeiten zu dürfen, zieht die gesetzliche Pflicht nach sich, Maßnahmen einzusetzen, die die Interessen der betroffenen Person wahren (siehe Tabelle). Zudem ist ein Verfahren zur Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen einzurichten. ?Unabhängig von ihrer Größe müssen Arztpraxen, Krankenhäuser und Labore künftig ein Datenschutz- Managementsystem einrichten und vorhalten?, macht Susann Harder, Rechtsanwältin bei Ecovis in Rostock und externe Datenschutzbeauftragte, deutlich. ?Unserer Einschätzung nach drohen auch und gerade in der Gesundheitswirtschaft erhebliche Bußgelder?, warnt Keller.





Die Pflichten bei der Datenverarbeitung

Welche Maßnahmen zum Schutz von Personendaten angemessen und spezifisch sind, hat der Verantwortliche unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Aspekten zu entscheiden.

Axel Keller, Rechtsanwalt bei Ecovis in Rostock und externer Datenschutzbeauftragter

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 60 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 60 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführteBetriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.www.ecovis.com



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  PATRONUM Baustellenabsichungs-Lösungen
Die bplan solutions präsentiert innovative Single-Sign-On Lösung
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 26.03.2018 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1594364
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

IT, New Media & Software


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 41 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Grundlagen des Datenschutzes: Keine Regeln ohne Ausnahmen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.253
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 180


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.