Grauer Star: PKV verweigert Kostenübernahme für notwendige OP CLLB Rechtsanwalte vertritt Patienten gegenüber Krankenversicherungen
Wird ein grauer Star nicht behandelt, kann das zur Erblindung führen. Dennoch verweigert eine PKV die Kostenübernahme
(LifePR) - Der graue Star ist eine Augenerkrankung, die unbehandelt zur Erblindung führen kann. Die gute Nachricht: Der graue Star lässt sich heute problemlos operieren und das Sehvermögen wird wieder vollständig hergestellt. Die Kosten für die OP übernimmt die Krankenkasse ? sollte man meinen. ?Leider ist das nicht immer der Fall und es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den privaten Krankenkassen. Die sind aber in der Regel zur Übernahme der Kosten verpflichtet?, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Das gilt umso mehr, wenn der privat Krankenversicherte in den sog. Notlagentarif abgerutscht ist.
Das Magazin ?Der Spiegel? berichtete jetzt von einem dramatischen Fall: Ein 65-Jähriger leidet unter dem grauen Star. Sein Augenarzt rät dringend zur Operation. Denn ohne die OP droht der Mann zu erblinden. Doch die private Krankenkasse weigert sich, die Kosten für den notwendigen Eingriff zu übernehmen. Denn der 65-Jährige konnte sich den normalen Tarif seiner PKV nicht mehr leisten und ist in den Notlagentarif abgerutscht. Daher habe er keinen Anspruch auf Kostenübernahme für die OP, teilt seine Krankenversicherung ihm mit. Dem Bericht zu Folge hält die PKV des Mannes, die Augenerkrankung auch nicht für akut. Der graue Star sei ein sukzessiver Prozess, der nicht lebensbedrohlich ist. Rechtsanwalt Cocron hält die Argumentation der PKV für haarsträubend: ?Wenn eine drohende Erblindung nicht akut ist, was dann? Mal ganz abgesehen davon, dass durch eine Erblindung auch Kosten entstehen. Gegen solche Krankenversicherungen sollten sich die Versicherten wehren.?
In dem Fall des Mannes zeigt sich ein grundsätzliches Problem von vielen privat Krankenversicherten. Im Alter können sie die Beiträge nicht mehr stemmen. Am Ende landen sie im Notlagentarif und der Arztbesuch wird nur noch bei akuten Beschwerden von der PKV übernommen. ?Streitpunkt ist regelmäßig, wann Beschwerden akut sind. Private Krankenversicherungen lehnen die Kostenübernahme häufig in der Hoffnung ab, dass es der Versicherte ohnehin nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Doch genau das sollten die Versicherten tun. Häufig reicht es schon, seinen Forderungen durch ein anwaltliches Schreiben Nachdruck zu verleihen, damit die PKV sieht, dass sie sich nicht so einfach vor der Kostenübernahme drücken kann?, so Rechtsanwalt Cocron, der schon zahlreiche Verfahren gegen private Krankenkassen bzgl. der Behandlung geführt und gewonnen hat.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Datum: 22.03.2018 - 15:59 Uhr
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