Hohe Geldbußen für Autofahrer im Ausland / Urlauber sollten die Verkehrsvorschriften gut kennen (FOTO)
(ots) -
Urlauber werden kräftig zur Kasse gebeten, wenn sie sich nicht an
die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes halten. In einigen Fällen
drohen sogar Haftstrafen. Besonders teuer wird es, wenn sie betrunken
am Steuer sitzen, zu schnell fahren oder am Steuer telefonieren.
Autoreisende sollten sich daher an die Verkehrsvorschriften halten.
Der ADAC gibt einen Überblick über die wichtigsten Bußgelder in
europäischen Reiseländern.
Die höchsten Bußgelder verlangen Norwegen, Schweden, die
Niederlande, die Schweiz und Italien. Wer etwa das Tempolimit um 20
km/h überschreitet, muss in Norwegen mindestens 375 Euro bezahlen, in
Schweden 250 Euro und in Italien 170 Euro. Das Verwarnungsgeld in
Deutschland für einen vergleichbaren Verstoß fällt mit 35 Euro eher
gering aus.
Besonders streng wird das Fahren unter Alkoholeinfluss geahndet,
vor allem in Italien: Bei 1,5 Promille im Blut kann die Polizei das
Fahrzeug enteignen, sofern Fahrer und Halter identisch sind. In
Dänemark besteht eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. In Schweden
droht bei 1,0 Promille und in Spanien ab 1,2 Promille sogar eine
Freiheitsstrafe.
Wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, zahlt in Italien 160
Euro Bußgeld, in Dänemark 200 und in den Niederlanden 230 Euro.
Auch Falschparken sollten Autofahrer nicht auf die leichte
Schulter nehmen. In Spanien wird dies mit 200 Euro besonders
kostspielig. In den Niederlanden kostet es mindestens 95 Euro und in
Norwegen 80 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland geht es bei 10 Euro
los.
Ab einem Betrag von 70 Euro werden unbezahlte Strafen aus dem
EU-Ausland hierzulande vollstreckt. Ausnahme ist Österreich: Hier
beginnt die Grenze bereits bei 25 Euro. Für Verkehrsverstöße im
Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Ein von einer
ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot hat in Deutschland
keine Auswirkung. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden rät der ADAC,
juristischen Beistand zu suchen und gegebenenfalls unverzüglich
Einspruch einzulegen.
Wer Bußgelder sofort bezahlt, erhält erhebliche Rabatte. Das gilt
vor allem für Spanien, Italien und Frankreich.
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Datum: 22.03.2018 - 14:30 Uhr
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