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Klageaktionen wie die der Deutschen Umwelthilfe wären eigentlich gegenstandslos wenn,……..

ID: 1592673

Kritik an der „Deutschen Umwelthilfe“ wächst – Aber Gericht urteilt: die DUH ist nicht zur Objektivität und Wahrheit verpflichtet


(IINews) - Klageaktionen wie die der Deutschen Umwelthilfe wären vermutlich gegenstandslos, würden in Deutschland nach dem Normen der EU Messungen durchgeführt und nicht mit in manipulativer Absicht aufgestellten Messanlagen.

Milliarden Werte würden nicht vernichtet werden.

Und Millionen von Dieselfahrern könnten sich darauf verlassen, dass das, was bei der Zulassung einmal galt, auch später noch gilt und nicht durch wilde staatliche Wendungen in einer Enteignung ausartet.

Das Erstaunliche: Trotz der manipulierten Messungen nehmen die Schadstoffe deutlich ab.

Zahlen des Umweltbundesamtes zeigen, wie deutlich sauberer die Luft gegenüber früher geworden ist. In Stuttgart beispielsweise wurde im vergangenen Jahr genau dreimal der Wert der Stickoxide von 40 mg überschritten – um rund 30 mg. Von den in manipulierender Absicht aufgestellten Messstationen wohlgemerkt. „Dies, obwohl sich der Bestand an Diesel Pkw auf unseren Straßen nahezu verdoppelt hat“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Jetzt ist die UTR-Redaktion bei http://automotive-opinion.com auf diesen interessanten Beitrag aufmerksam geworden:

Der Autor dieses Beitrags PETER GROSCHUPF http://automotive-opinion.com/autoren-portrait veröffentlicht dort zum Verein DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. einen lesenswerten Beitrag.

Nachstehend geben wir mit freundlicher Genehmigung des Autors diesen Beitrag hier wieder:

Kritik an der „Deutschen Umwelthilfe“ wächst – Aber Gericht urteilt: die DUH ist nicht zur Objektivität und Wahrheit verpflichtet

Hat der Bundesgeschäftsführer der „Umwelthilfe“, Jürgen Resch, mit seinem Klage-Tsunami gegen Gott und die Welt überzogen? Mittlerweile kritisieren auch Mitglieder des Vereins hinter vorgehaltener Hand das Geschäftsmodell massenhafter Abmahnungen. Aber ein Gericht stellt der DUH einen Freibrief aus, es mit der Wahrheit nicht genau nehmen zu müssen. Ein Unding.





Wenn der CDU-Bundestagsabgeordnete Joachim Pfeiffer den Verein als „semikriminelle Vereinigung“ bezeichnet, mag dies in der allgemeinen Kritik an der Klageflut der so genannten Umwelthilfe untergehen. Wenn aber selbst Vereins-Mitglieder das Abmahn-Geschäft „höchst unseriös und fragwürdig “ nennen, das die Umwelthilfe in einem schlechten Licht erscheinen lasse und „unsere Arbeit diskreditiert“, dann müsste das selbst dem immer maliziös lächelnden Jürgen Resch zu denken geben.

Dass sich nun auch dem Verein sonst eher nahe stehende Zeitungen kritisch über das Finanzierungsmodell äußern, ist neu. Bislang hat eigentlich immer nur die FAZ die Fragwürdigkeit des Abmahn-Vereins deutlich gemacht. Mittlerweile stellen auch Maybritt Illner und die Süddeutsche sowie die Bildzeitung kritische Fragen. Und nun sind nach uns vorliegenden Informationen sogar die Finanzbehörden dabei zu prüfen, ob die Gemeinnützigkeit des eingetragenen Vereins noch ihre Berechtigung hat.

Die allgemeine Klageberechtigung ist nach EU-Recht obsolet

Aber der Reihe nach: Geschäftsführer Resch brüstet sich immer wieder damit, dass der Verein die allgemeine Klageberechtigung habe. Die ist dem Verein aber etwa 2004 nur unter Voraussetzungen zugestanden worden, die sich nicht bewahrheitet haben. Die Klageberechtigung erhält ein Verein nur, wer jeder Person den Eintritt als Mitglied ermöglicht; Mitglieder sind Personen, die mit dem Eintritt volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung der Vereinigung erhalten. Dies ist erwiesener Maßen nicht der Fall. Wie uns zahlreiche Informanten geschrieben haben, wurde deren Aufnahmeantrag ohne Begründung abgelehnt. Auch mir wurde nur mitgeteilt, dass ich Fördermitglied ohne Stimmrecht werden könne. Damit verstößt die „Umwelthilfe“ eindeutig gegen die EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG). Aber niemand scheint das zu stören. Obwohl die Rechtsabteilungen der Autofirmen und des VDA doch offenbar alles versuchen, die „Umwelthilfe“ juristisch einzubremsen und auch fähige Juristen haben (sollten), ist dies offenbar bislang übersehen worden. Wäre nämlich die allgemeine Klageberechtigung obsolet, könnten Tausende von teuren Abmahnungen auch kleiner Autohändler ebenfalls angefochten werden.

Wie ernst es der ehrenwerte Herr Resch mit dem vorgeschriebenen demokratischen Regelwerk seines Vereins hält, hat er selbst ausgeplaudert.

Wahrscheinlich aus Versehen. Denn er stellt gar nicht in Abrede, dass nicht jedermann Mitglied werden kann: „Die DUH könnte ansonsten leicht unterlaufen und lahmgelegt werden“, fürchtet Resch in der Süddeutschen Zeitung vom 7.August 2017 ganz offen. Unterlaufen von wem? Von radikalen Islamisten, die Diesel-Fahrverbote verhindern wollen? Dieses Eingeständnis müsste eigentlich Konsequenzen haben. Dass Resch damit die gesetzliche Verpflichtung zur Offenheit für neue Mitglieder dreist und ungestraft mit Füßen tritt, ist erschreckend. Oder war er nur unvorsichtig, als er den Satz sagte? Damit bringt er jedenfalls klar zum Ausdruck, dass er sich um demokratische Vereinsregeln und geltendes EU-Recht nicht zu scheren gedenkt. Mit diesem Satz hat sich Resch entlarvt und riskiert (hoffentlich) die allgemeine Klageberechtigung, wenn sie von der Politik endlich mal in Frage gestellt würde.

Wenn die „Umwelthilfe“ lügt, dann ist das nur „fahrlässig“

Wie die „Umwelthilfe“ einen verlorenen Rechtstreit mit Hilfe eines Gerichts dennoch in einen Sieg verwandelt kann, lässt an Recht und Gesetz zweifeln. Im so genannten Bio-Tüten-Prozess hatte die DUH öffentlich behauptet, dass die Biotragetaschen eines Herstellers nicht biologisch abbaubar seien, wie von ihm behauptet. Resch initiierte eine öffentliche Kampagne und mahnte Rewe und Aldi ab. Beide Firmen nahmen die Tüten aus dem Angebot. Der Hersteller klagte nun gegen die „Umwelthilfe“, diese Behauptung zu unterlassen und bekam Recht. Vor dem Landgericht Köln forderte der Hersteller von der „Umwelthilfe“ 2,7 Millionen Schadenersatz. Obwohl die Behauptung der DUH vom Gericht als falsch erkannt wurde, spielte das in letzter Instanz keine Rolle mehr.

Es ging nur noch darum, ob die DUH entgegen der Wahrheit behaupten durfte, dass die Aussage des Tütenherstellers, die Tüten seien kompostierbar, falsch sei.

Das Gericht formulierte in abenteuerlichen juristischen Verrenkungen, dass die DUH mit ihrer Falschbehauptung bestenfalls fahrlässig gehandelt habe.

Resch könne nicht mit dem Maßstab journalistischer Sorgfalt gemessen werden, da Resch kein Journalist sei und die DUH kein Presseunternehmen. Resch und die DUH seien „anders als die Stiftung Warentest nicht zur Neutralität und Objektivität verpflichtet“.

Ein Urteil, das einem den Glauben an den Rechtsstaat nimmt. Resch wird diesen Richterspruch als Blankoscheck nutzen, weiter mit unsäglichen Falschbehauptungen und Lügen auf die Autoindustrie einzuschlagen.

Quelle: http://automotive-opinion.com

Link zum Original Bericht: http://automotive-opinion.com/2018/03/19/kritik-an-der-deutschen-umwelthilfe-waechst-gericht-urteilt-die-duh-ist-nicht-zur-objektivitaet-und-wahrheit-verpflichtet

Dazu der UTR e.V. : Auch die halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge!

„Der Abmahnwahnsinn ist eine aus dem Ruder gelaufene Paralelljustiz und gehört nicht in private Hände. Seriös betriebener Umweltschutz baut auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und stellt den Menschen in den Vordergrund“, sagt Roosen. Gerichte sollten da außen vor bleiben!

Der Verein UTR wird seine Aufgaben und Ziele jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht werden.

•„Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding. Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen“, sagt Roosen.

Die Gemeinschaft Umwelt Technik Recht „UTR“ bietet Beratung und Information sowie Unterstützung und Mitwirkung in allen den Umweltschutz betreffenden Belangen. UTR setzt auf die innere Verbundenheit seiner Förderer zum Wohle der Allgemeinheit und steht damit für den Umweltschutz und die Volksgesundheit.

Die Tätigkeit de UTR umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt und ökologischen Wohlstand.

Der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| sagt:

Du und Ich, wir alle sind nur zeitlich begrenzte Gäste unseres Ökosystems Erde! Wir wissen, dass unsere Zukunft davon abhängt, dass jeder von uns die Herausforderung annimmt und verantwortlich und positiv gegenüber unserem Gastgeber, der Umwelt handelt. Es geht darum, unser tägliches Leben so zu verändern, dass wir uns jeden Tag als Gast verhalten.

Die Gesellschaft ist sich zunehmend bewusst, dass Umweltproblemen nicht allein von der Regierung gelöst werden können. Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet. Die Gesellschaft muss kollektiv ihre eigene Zukunft gestalten. Gast in einem intakten Ökosystem zu sein bedeutet, die ethischen Verantwortlichkeiten von Individuen, Organisationen, Ländern und Unternehmen durchzusetzen, um neue Formen der Solidarität zu schaffen, um alles Leben auf der Erde zu schützen.

•Eines der Leitziele des Vereins UTR ist es, Veränderungen in Haltung und Verhalten zu fördern und informierte Aktionen zum Schutz des Lebens auf der Erde zu fördern.
•Der Verein UTR wird seine Aufgaben und Ziele jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht werden. Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
•Umweltfragen sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
•Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen.

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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 20.03.2018 - 15:33 Uhr
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Automobilindustrie


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