BSZ e.V. informiert: VW Skandal - "Aktueller Stand im Abgas-Skandal"
Ein bahnbrechendes Rückgabe-Urteil und die Frage der Verjährung ihrer Ansprüche interessiert viele Besitzer abgasmanipulierter Dieselfahrzeuge. Die Antwort auf diese und auf weitere Fragen, etwa zum Fahrverbot, gibt Ihnen der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt.
(IINews) - Abgasmanipulierte Dieselmotoren wurden in Autos der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda eingebaut. Aber auch BMW, Porsche und Mercedes stehen in Verdacht, bei der Motorsoftware ihrer Dieselaggregate geschummelt zu haben. Anders als in den USA, verweigern sich die Hersteller in Deutschland noch immer einer kulanten Entschädigung. Betroffene Autobesitzer müssen deshalb ihre Ansprüche individuell durchzusetzen. Der Wiederverkaufswert von Diesel-Pkw ist bereits eingebrochen und wird weiter dramatisch fallen. Davon betroffen sind jetzt nicht mehr nur abgasmanipulierte Fahrzeuge, sondern bis auf wenige Ausnahmen wahrscheinlich alle Pkw mit Dieselmotor.
Aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung
Inzwischen lässt sich feststellen, dass mittlerweile öfter zugunsten der Autokunden geurteilt wird. Ein geradezu bahnbrechendes Urteil hat jetzt das Hamburger Landgericht gefällt. Es verurteilte Volkswagen Hamburg, ein Dieselfahrzeug mit manipulierten Abgaswerten zurückzunehmen und gegen einen Neuwagen auszutauschen. Der Kläger hatte demnach vor drei Jahren bei Volkswagen Hamburg einen VW Tiguan gekauft und nach Bekanntwerden der Manipulation die Software nachrüsten lassen: Trotz der Nachrüstung hat er nun Anspruch auf einen einwandfreien Neuwagen. Denn der Käufer könne erwarten, dass das Fahrzeug die versprochenen Abgaswerte einhält. Außerdem könne die Nachrüstung des drei Jahre alten Autos zur Folge haben, dass der Wagen schneller verschleiße. Das wäre dem Autokäufer nicht zuzumuten, befanden die Richter.
Die Argumentation des Autohauses, der Tiguan I werde gar nicht mehr hergestellt, ließ der Richter nicht gelten – und verurteilte den VW-Händler dazu, dann eben den neuen Tiguan II aus der aktuellen Produktion im Tausch für den Schummel-Diesel zu überlassen.
Weitere kundenfreundliche Urteile sind mittlerweile aktenkundig.
So haben beispielsweise die 3. und die 6. Zivilkammer des Landgerichts Bremen Ansprüche gegen Händler bejaht, unter Umständen auch Ansprüche gegen VW selbst. Vor dem Landgericht München wurde ein Kaufvertrag wegen Täuschung wirksam angefochten. Der Händler musste das Auto zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten abzüglich Nutzungsersatz. In Krefeld setzte ein Kläger sein Rücktrittsrecht durch; auch hier musste der Händler den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Ähnlich entschieden bisher auch Richter in Hagen, Lüneburg und Oldenburg. Laut dem Vorsitzenden der 9. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg wurden Verfahren, die in Berufung zum Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg gegangen sind, dann verglichen. Es liegt deshalb bisher keine Entscheidung des OLG Oldenburg vor.
Zur Frage der Verjährung
Entgegen anderslautender Mitteilungen von Volkswagen verjähren Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegen den Hersteller frühestens zum 31. Dezember 2018.
Zur Frage der Nachrüstung
Nach Veröffentlichung eines Spiegel-Artikels ist die Hardware-Nachrüstung – etwa mit einem sogenannten SCR-Kat - die geeignete Lösung. Das hat demnach ein Gutachten von Prof. Dr. Georg Wachtmeister von der TU München ergeben. Er gilt als Experte für Verbrennungsmotoren in Deutschland.
Wenn das Softwareupdate bereits installiert ist und eine Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht erfolgen soll, kann der Einbau eines SCR-Kat also die geeignete Lösung sein.
Zur Frage von Dieselfahrverboten
Bundesverwaltungsgericht hat Ende Februar 2018 nur geklärt, dass Kommunen Fahrverbote erlassen dürfen. Die Umsetzung ist also Sache der Städte und Gemeinden. Ausnahmeregelungen sind zu erwarten. Ohne die blaue Plakette oder ähnlicher Kennzeichnung sauberer Dieselfahrzeuge ist eine Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsämter praktisch nicht möglich.
Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, Ansprüche gegenüber VW und die anderen betroffenen Hersteller geltend zu machen. Aber es wird dabei nicht leicht, die Kausalität zwischen Dieselfahrverboten und Dieselskandal zu beweisen, zumindest in dieser Allgemeinheit. Ein geeignetes Mittel könnte sein, SCR-Kat-Fahrzeuge mit EURO-5-Norm und älter auf EURO-6-Norm umzurüsten.
•Wenn Sie in Sachen Abgas-Skandal unsicher sind, wie Sie Ihre Rechte geltend machen können, lassen Sie sich fachkundig von den hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälten beraten.
Die Rechtsanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.
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Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.
„Wer jetzt meint, dass man abwarten könne, der irrt. Denn die Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam und dazu droht auch noch ein Fahrverbot. Hier gilt der Grundsatz, dass eine individuelle Prüfung unabdingbar ist“ sagt der BSZ e.V. Vorstand.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich generelle Aussagen über den Verjährungseintritt an dieser Stelle verbieten; Hintergrund dafür ist unter anderem, dass sich die Gesetzeslage im Laufe der Jahre geändert hat.
Eine Prüfung sämtlicher Diesel-Käufe und –Leasingverträge lohnt sich in jedem Fall.
Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Diesel Solidar-Pakt stehen Ihnen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte für eine Erstberatung Rede und Antwort.
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Denn derjenige, der im Verbund mit anderen Teilnehmern zusammen seine Forderung vorträgt, muss zwangsläufig immer so lange warten, bis das letzte Glied in der Kette alle notwenigen Belege zusammengesammelt hat – und das kann erfahrungsgemäß schon einmal viele Monate Vorsprung kosten – und Mehrkosten muss das individuelle Vorangehen auch nicht haben.
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Datum: 16.03.2018 - 16:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Automobilindustrie
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