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Do it yourself: Heimwerker haften, wenn der Sturm am Baugerüst rüttelt

ID: 1590916


(ots) - Wenn die Fassade einen neuen Anstrich braucht
oder Dachziegel ausgetauscht werden müssen, sparen sich viele
erfahrene Heimwerker den Gerüstbauer und legen selbst Hand an. Doch
Vorsicht: Lösen sich beispielsweise während eines Sturms Stangen oder
Bodenbretter, muss der Hobby-Handwerker unter Umständen für
Verletzungen oder Schäden aufkommen, warnt das Infocenter der R+V
Versicherung.

Verkehrssicherungspflicht auf Baustellen

Grundsätzlich gilt: Eine Baustelle muss so gesichert sein, dass
niemand dadurch zu Schaden kommt - selbst wenn es stürmt. "Der
Heimwerker hat hier eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht und
muss Vorkehrungen treffen", erklärt Ferenc Földhazi,
Haftpflicht-Experte bei der R+V Versicherung. Dazu gehört, dass das
Gerüst stabil und sicher steht. "Bei Verletzungen oder Sachschäden
haftet derjenige, der es aufgebaut hat, nicht die Verleihfirma."

In der Regel springt hierfür entweder die
Privathaftpflichtversicherung oder eine spezielle
Bauherrenhaftpflichtversicherung ein. "Ob der Heimwerker eine
zusätzliche Versicherung benötigt, hängt vom Einzelfall ab. Dabei
spielt es beispielsweise eine Rolle, wie groß das Bauvorhaben ist und
wo es stattfindet", so R+V-Experte Ferenc Földhazi. Deshalb ist es
sinnvoll, im Vorfeld mit dem Versicherungsberater zu sprechen. "So
können Bauherren direkt klären, über welche Versicherung das
Bauvorhaben abgesichert ist und in welchem Umfang."

Weitere Tipps des R+V-Infocenters

- Es empfiehlt sich, ein selbst aufgebautes Gerüst von einem
Gerüstbauer überprüfen und abnehmen zu lassen. So sind die
Heimwerker auf der sicheren Seite, sparen aber trotzdem die
Kosten für den professionellen Aufbau.
- Außerdem bieten Verleiher den Bauherren oft an, das Gerüst unter
fachlicher Anleitung selbst aufzubauen. Das macht vor allem dann




Sinn, wenn der Heimwerker dies zum ersten Mal macht.
- Das Gerüst sollte auf jeden Fall technisch geprüft sein und ein
entsprechendes Siegel tragen.
- Wenn ein Unwetter angekündigt ist, Planen und alle anderen
Gegenstände vom Gerüst entfernen und alle Verbindungen auf
Haltbarkeit prüfen.



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 15.03.2018 - 11:45 Uhr
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