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Studie: Nur jeder zehnte Deutsche kennt seine Fluggastrechte

ID: 1590782


(ots) -

- AirHelp befragt europäische Flugreisende zur Kenntnis ihrer
Fluggastrechte

- 89 Prozent der Deutschen kennen ihre Fluggastrechte nicht
(EU-Schnitt: 85,4 Prozent)

- Über die Hälfte der Deutschen fühlt sich von den Airlines nicht
ausreichend über ihre Rechte informiert

14 Jahre nach der Verabschiedung der europäischen
Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 wissen noch immer fast 90
Prozent der deutschen Flugreisenden nicht vollständig über ihre
Rechte Bescheid. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage
des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp.

Immerhin 60 Prozent der befragten Deutschen mit Flugproblemen
gaben an, dass ihnen aufgrund von Flugproblemen eine finanzielle
Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro zusteht. Doch nur elf
Prozent der Deutschen konnten in fünf verschiedenen Situationen
richtig bewerten, wann ihnen eine Entschädigung zustünde und wann
nicht. Das ist der zweitschlechteste Wert aller befragten Länder. Nur
spanische Flugreisende schneiden in dieser Statistik schlechter ab.

Laut der Umfrage von AirHelp sind Fluggäste aus Dänemark am besten
informiert. Rund 23 Prozent aller dänischen Fluggäste können ihre
Rechte demnach richtig benennen. Insgesamt hat AirHelp 7.103
Flugreisende aus der Europäischen Union* zu dem Thema befragt, doch
im Schnitt wussten nur 14,6 Prozent von ihnen vollständig über ihre
Rechte Bescheid.

Unter 50 Prozent der deutschen Flugreisenden fühlen sich
ausreichend von Airlines informiert

Zudem geht aus der Umfrage hervor, dass sich 53 Prozent der
Deutschen nicht ausreichend von Fluggesellschaften über ihre Rechte
informiert fühlen. EU-weit trifft das auf zwei Drittel aller
Flugreisenden zu. Dabei sind die Airlines dazu verpflichtet,
Passagiere unter anderem auf ihrer Website und am Check-In auf die




Fluggastrechte hinzuweisen.

Der häufigste Grund, wegen dem deutsche Fluggäste ihre rechtmäßige
Entschädigung nicht einfordern, ist ihre Unkenntnis über ihre Rechte.
Das gaben 39 Prozent derer an, die eine Entschädigung in der
Vergangenheit nicht bei der verantwortlichen Airline eingefordert
haben. 27 Prozent erwarteten zudem nicht, dass die Fluggesellschaft
ihnen zuhören würde und 24 Prozent wussten nicht, wie der Anspruch
auf eine Entschädigung durchgesetzt werden kann. Insgesamt versuchten
bislang nur knapp die Hälfte der deutschen Flugreisenden, die von
einer Flugstörung betroffen waren, von ihrem Recht auf eine
finanzielle Entschädigung Gebrauch zu machen.

Dirk Busse, Marketing VP von AirHelp, kommentiert die Ergebnisse
der Umfrage:

"Die EU-Verordnung (EG) 261/2004 zum Schutz der Rechte von
Fluggästen ist von großem Wert. Dennoch fühlen sich europäische
Fluggäste noch immer machtlos gegenüber den Fluggesellschaften und
setzen ihre Rechte oft nicht durch. Jährlich fordern fast 13
Millionen Fluggäste, die von Flugstörungen betroffen waren, ihre
rechtmäßigen Entschädigungen nicht ein. Damit sparen die Airlines
mehr als fünf Milliarden Euro, die eigentlich ihren geschädigten
Passagieren zustünden. Wir freuen uns sehr, die Ergebnisse unserer
Studie mit Fluggästen, politischen Entscheidungsträgern und
Fluggesellschaften zu teilen. Die Umfrageergebnisse beweisen erneut
die tatsächliche Notwendigkeit dafür, das Bewusstsein und das
Verständnis für die Rechte von Fluggästen zu stärken. Deshalb wurde
AirHelp vor fünf Jahren gegründet. Seitdem verhelfen wir Fluggästen
auf der ganzen Welt zu den Entschädigungen, die ihnen zustehen."

Pavel Telicka, Vize-Präsident des Europäischen Parlaments und
Mitglied des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, kommentiert
die Studie:

"Die jüngsten Flugprobleme haben gezeigt, in welchem Ausmaß
Fluggäste ihre Rechte nicht kennen. Die Tatsache, dass in der EU ein
so geringes Bewusstsein für die Fluggastrechte herrscht, obwohl die
EU eine der stärksten Rechtsvorschriften in dieser Angelegenheit
aufgestellt hat, ist sehr besorgniserregend. Besonders im
Zusammenhang mit dem Misstrauen in unsere Institutionen und das
gesamte europäische Projekt ist es dringend erforderlich, dieses
Problem anzugehen und die Art und Weise zu überdenken, wie wir über
EU-Rechtsvorschriften kommunizieren, die sich direkt und positiv auf
die Bürger auswirken."

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Im Falle eines verspäteten oder ausgefallenen Fluges sowie bei
einer Nichtbeförderung aufgrund einer Überbuchung, haben Reisende
unter anderem Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von
bis zu 600 Euro pro Person. Die Voraussetzung dafür ist, dass der
Start- oder Zielflughafen innerhalb der EU liegt und, im Falle von
Letzterem, die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU
hat. Der Grund für die Verzögerung im Flugbetrieb muss durch die
Airline verschuldet sein. Das Recht auf finanzielle Entschädigung
kann innerhalb von drei Jahren ab dem verspäteten Flugtermin
eingefordert werden, ansonsten verjährt dieser Anspruch.

Außergewöhnliche Umstände wie unangekündigte Streiks, Unwetter
oder medizinische Notfälle bewirken, dass die ausführende Airline von
der Kompensationspflicht befreit wird.

Mit dem Boarding Pass Scanner von AirHelp können betroffene
Passagiere noch am Flughafen prüfen, ob ihr Flugproblem zu einer
Entschädigung berechtigt. Anschließend haben Passagiere zudem die
Möglichkeit AirHelp damit zu beauftragen ihr Recht auf eine
Entschädigung bei der Airline geltend zu machen. Die AirHelp-App gibt
es gratis im Google Play Store und im App-Store von Apple.

Über AirHelp

AirHelp hilft Reisenden Ihre Fluggastrechte geltend zu machen und
Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Seit der Gründung im Jahr 2013
hat das Unternehmen Forderungsansprüche von mehr als 300 Millionen
Euro bewertet. Zudem konnte Airhelp bisher weltweit mehr als fünf
Millionen Passagieren helfen. Dabei ist die Überprüfung des
Entschädigungsanspruches für den Kunden kostenlos. Ausschließlich
nach der erfolgreichen Durchsetzung wird eine Servicegebühr
berechnet. AirHelp ist in 30 Ländern aktiv, bietet seinen Service in
16 Sprachen an und beschäftigt weltweit über 550 Mitarbeiter. Mehr
Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de.

Über die Umfrage

*Soweit nicht anders angegeben, wurden alle Daten von der YouGov
Deutschland GmbH zur Verfügung gestellt. 7.103 Befragte nahmen an der
Umfrage teil, die 2018 stattfand. Die Ergebnisse wurden gewichtet und
sind repräsentativ für Flugreisende aus Deutschland, Großbritannien,
Schweden, Dänemark, Italien, Norwegen und Spanien (ab 18 Jahren).
Flugstörungen sind definiert als Flüge, die annulliert, mehr als 3
Stunden verspätet oder überbucht sind."



Pressekontakt:
Nils Leidloff | nils.leidloff(at)tonka-pr.com | +49.30.27595973.16

Original-Content von: AirHelp Limited, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 15.03.2018 - 09:45 Uhr
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