Sperrmüll ist nicht überlassungspflichtig und somit privaten Sammlern zugänglich by TO-Consulting ™ - Gewerbeabfallverordnung HILFE
Zustimmung bei den privatisierten Entsorgungsunternehmen
(IINews) - Sperrmüll muss nicht dem offentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden.
Sprechen Sie mit dem zugelassenen Abfallbeauftragten TO-Consulting ™.
Auch im Bereich der noch neuen Gewerbeabfallverordnung sorgen insbesondere die Dokumentationspflichten, sowie die Getrennthaltungspflichten bei den Abfallerzeugern für enormen Beratungsbedarf. TO-Consulting ™ stellt die technischen und wirtschaftlichen Ausnahmemöglichkeiten gern vor.
Desweiteren steht eine kostengünstige Software bereit, die dem Kunden/Abfallerzeuger die neuen Pflichten deutlich erleichtert. TO-Consulting ™ war hier als Abfallberatendes Unternehmen und zugelassener betriebsbeauftrager für Abfall direkt an der Umsetzung beteiligt.
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Datum: 14.03.2018 - 17:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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