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Sperrmüll ist nicht überlassungspflichtig und somit privaten Sammlern zugänglich by TO-Consulting ™ - Gewerbeabfallverordnung HILFE

ID: 1590599

Zustimmung bei den privatisierten Entsorgungsunternehmen


(IINews) - Sperrmüll muss nicht dem offentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden.
Sprechen Sie mit dem zugelassenen Abfallbeauftragten TO-Consulting ™.
Auch im Bereich der noch neuen Gewerbeabfallverordnung sorgen insbesondere die Dokumentationspflichten, sowie die Getrennthaltungspflichten bei den Abfallerzeugern für enormen Beratungsbedarf. TO-Consulting ™ stellt die technischen und wirtschaftlichen Ausnahmemöglichkeiten gern vor.
Desweiteren steht eine kostengünstige Software bereit, die dem Kunden/Abfallerzeuger die neuen Pflichten deutlich erleichtert. TO-Consulting ™ war hier als Abfallberatendes Unternehmen und zugelassener betriebsbeauftrager für Abfall direkt an der Umsetzung beteiligt.

www.toconsulting.de




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Bereitgestellt von Benutzer: TO-Consulting
Datum: 14.03.2018 - 17:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1590599
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Ansprechpartner: TO
Stadt:

Gronau- EPE (Westf.)


Telefon: +49 2565 4029753

Kategorie:

Dienstleistung


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