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6 Jahre ohne Strom gelebt

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Stromsperre beenden und vermeiden


(IINews) - Ohne Strom ist unsere Welt dunkel und kalt. Wie sehr der Alltag davon abhängt, weiß Joachim L. in Niedersachsen zu berichten. Er gehört zu den 352.000 Bürgern, denen laut Bundesnetzagentur im Jahr 2014 der Strom abgestellt wurde. Die Zahlen steigen seit Jahren an. Zudem soll es in 2013 gut 6,3 Millionen Fälle gegeben haben, in denen säumigen Verbrauchern die Stromsperre angekündigt wurde. Es drängt sich geradezu die Frage auf, wo die Ursachen liegen und was Verbraucher tun können, wenn es in ihrer Wohnung dunkel wird und kalt bleibt. Offenbar ist das Problem derart gravierend, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium 2016 veranlasst gesehen hat, beim Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, eine Studie mit dem Titel „Analyse der Unterbrechungen der Stromversorgung“ in Auftrag zu geben.
Kommt es zur Stromsperre, ist meist schon einiges passiert. Der Energielieferant erinnert mahnend an die Zahlungsrückstände und droht die Stromsperre mit zeitlichem Vorlauf an. Es mag Fälle geben, in denen tatsächlich nicht das fehlende Geld die Ursache für die unbezahlte Stromrechnung ist. Dass man aber über Wochen im Krankenhaus liegt oder in Arbeit ertrinkt, dürfte eher Einzelfälle betreffen. In der Regel liegt es am Geld. Viele Bürger sehen sich schlicht außerstande, dafür aufzukommen, was ihnen Fiskus mit der Stromsteuer und EEG-Umlage und Energielieferanten mit dem Stromverbrauch in Rechnung stellen. Dabei ist zu bedenken, dass sich die Strompreise für Privathaushalte seit 2002 verdoppelt haben und die seither stetig angestiegenen EEG-Umlagen für den Ausbau erneuerbarer Energien gnadenlos auf private Stromkunden umgelegt wurden, während die Energieversorger sinkende Kosten nicht oder nur unvollständig an die Kunden weitergeben. Es verwundert daher nicht, dass Strom zum Luxusgut geworden ist und die Zahl der Stromsperren auch künftig steigen wird.
Energieversorger dürfen den Strom nur sperren, wenn der Verbraucher eine Restforderung aus dem letzten Abrechnungsjahr oder die monatlichen Abschlagszahlungen nicht fristgerecht leistet und der Rückstand mindestens 100 € beträgt. Besteht ein Zahlungsrückstand, muss die Stromsperre mindestens vier Wochen vorher schriftlich angedroht und mindestens drei Tage vor Vollzug angekündigt werden. Besteht hinreichende Aussicht, dass der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist die Stromsperre unzulässig. Nicht zuletzt fordern Politiker zunehmend, dass dabei auch familiäre Verhältnisse Berücksichtigung finden, wenn im Haushalt Kinder oder hilfsbedürftige oder ältere Personen leben.




Die BMWi-Studie stellt zutreffend fest, dass Stromsperren ihre Ursache oft in der fehlenden Kommunikation zwischen Verbraucher und Energieversorger haben. Sich wegducken und hoffen, es werde Licht, hilft nicht. Verbraucher müssen das Gespräch suchen. Lösungen gibt es an sich immer. Man muss nur wissen, wo anzusetzen ist. Wer solche Gespräche scheut oder sich wegen seiner Schulden gar schämt, muss Hilfe in Anspruch nehmen. Joachim L. tat das Richtige und suchte eine anerkannte Schuldnerberatung auf. Mit dem Energielieferanten konnte eine Regelung gefunden werden. Joachim L. hat heute wieder Licht und Wärme in seiner Wohnung.
Lösungen bestehen darin, dass wegen der Rückstände Ratenzahlungen vereinbart oder anstehende Abschlagszahlungen erhöht und die Rückstände damit allmählich abbezahlt werden. Wer Sozialhilfe erhält, kann ein Darlehen beantragen oder die Abschläge direkt an den Energieversorger überweisen lassen. Die Möglichkeit, im Haushalt des zahlungssäumigen Verbrauchers einen Prepaid-Stromzähler zu installieren, wird angesichts der Kosten eher selten Anspruch genommen. In 2014 gab es laut Bundesnetzagentur 17.300 solcher Entnahmestellen. Ganz entscheidend ist, dass der Energieversorger kontaktiert wird. Zahlt der Verbraucher nicht, kann der Energieversorger zunächst nicht wissen, wo die Gründe für den Zahlungsverzug liegen. Er kann zunächst nur mahnen und drohen. Letztlich ist der Versorger darauf angewiesen, dass der Verbraucher auf ihn zukommt und ihm die Gründe für seinen Zahlungsverzug darlegt. Dazu muss der Verbraucher die Initiative ergreifen und das Gespräch suchen. Es nutzt auch wenig, bei einer andauernden Liquiditätsnotlage beim Versorger anzurufen und sich die Rückstände vielleicht stunden zu lassen. Dies kann vielleicht eine kurzfristige Lösung sein, löst das Problem langfristig aber nicht. Im Gegenteil, der Verbraucher zerstört Vertrauen, wenn er seine Zusagen dann doch nicht einhalten kann. Lösungen müssen also handfest verhandelt und vereinbart werden.
Bestehen die Zahlungsprobleme dauerhaft, muss auch längerfristig gedacht werden. Dazu gehört, die Strompreise verschiedener Energielieferanten zu vergleichen und problemlos zu einem billigeren Stromanbieter zu wechseln. Wer heute seinen Strom noch nach dem meist teuren Grundversorgungstarif des örtlichen Energieversorgers bezieht, verzichtet darauf, erheblich günstigere Tarife zu nutzen und damit Zahlungsproblemen vorzubeugen.
Ist der Verbraucher überschuldet, kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren die Lösung für eine nachhaltige Schuldenregulierung sein, an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht. Mit der Verbraucherinsolvenz lässt sich die Liquiditätsnotlage oft insgesamt lösen.
Nähere Informationen zum Thema Privatinsolvenz finden Sie zum Beispiel auf der Seite der VerbraucherHilfe e.V.
Auf jeden Fall ist es wichtig, Stromschulden, aber auch Krankenkassenschulden, zu vermeiden und solche Verbindlichkeiten stets termingerecht zu bedienen. Die damit einhergehenden Folgen sind nämlich unkalkulierbar.
Das Bundeswirtschaftsministerium sieht den Ansatz darin, den Dialogprozess zwischen Energielieferanten, Sozialträgern und Verbraucherverbänden zu intensivieren, um die bestehenden Beratungsmöglichkeiten besser zu kommunizieren, so dass sich Stromsperren möglichst vermeiden lassen. Aus dieser richtigen Erkenntnis ergibt sich zwangsläufig die Folge, dass der Verbraucher das Informationsangebot annehmen muss. Wenn er dann eine Schuldnerberatungsstelle, beispielsweise die VerbraucherHilfe e.V. in Nienburg/Weser kontaktiert, ist er auf dem richtigen Weg.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Verein VerbraucherHilfe e.V. wurde in 2004 gegründet und als gemeinnützig anerkannt. Er unterstützt überschuldete Menschen mit einer Schuldner- und Insolvenzberatung. Der Verein hat eine Anerkennung vom niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als geeignete Stelle nach §305 InsO. Die Beratungen sind für die Hilfesuchenden kostenfrei.



Leseranfragen:

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Mühlenstraße 14
31582 Nienburg/Weser

Tel.: 05021-608970
Fax: 05021-607318

E-Mail: kontakt(at)verbraucherhilfe.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Verbraucherhilfe
Datum: 13.03.2018 - 12:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Jens Christinger
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