InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verstoß gegen die guten Sitten beim Ehevertrag

ID: 1589520


(IINews) - Ein Ehevertrag ist besonders zur Absicherung des sozial Schwächeren sinnvoll. Beim aktuellen Unterhaltsrecht ist es für viele wichtig, einen Ehevertrag zu schließen.

Auch ist ein Ehepartner abgesichert, fällt der Ehevertrag zu negativ für ihn aus. Wird festgestellt, dass die Summe der Regelungen zu einer unangemessenen Benachteiligung eines Ehepartners führt, ist der Ehevertrag nichtig. Dieser hat dann die üblichen Ansprüche. Darauf weist noch einmal das Oberlandesgericht in Oldenburg hin.



Familienrecht: Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Die Ehefrau und ihr mittlerweile verstorbener Mann hatten einen Ehevertrag geschlossen. Die Ehefrau hatte darin auf den Zugewinn verzichtet. Der Zugewinn ist die Aufteilung des während der Ehe zusätzlich erreichten Vermögens. Als der Mann starb, wollte die Frau ihren Anspruch auf Zugewinnausgleich und damit eine Erhöhung ihres Anteils am Nachlass erreichen. Sie beantragte einen entsprechenden Erbschein. Das Amtsgericht lehnte dies ab. Es begründete dies damit, dass die Ehefrau durch notariellen Ehevertrag auf den Zugewinn verzichtet hat.



Ehevertrag verstößt gegen die guten Sitten

Die Frau hat einen Anspruch, stellte das Oldenburger Gericht fest. Der Ehevertrag sei nämlich nichtig und entfalte also keine Rechtswirkung.



Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den Nachteilen für die Frau. Nach dem Vertrag hätte sie weder Ansprüche auf den Zugewinnausgleich noch auf Teilhabe an den Rentenansprüchen ihres Mannes. Außerdem wäre auch ihr Unterhaltsanspruch weitgehend eingeschränkt.



Dies sei - jedenfalls in der Summe - eine unangemessene Benachteiligung der Ehefrau. Damit sei der Ehevertrag nichtig. Beachtet hat das Gericht auch, dass die Ehefrau bei Abschluss des Vertrags in einer Zwangslage gewesen sei. Sie sei nämlich Auszubildende im Betrieb ihres 20 Jahre älteren künftigen Mannes gewesen, hochschwanger, und habe damit rechnen müssen, dass die bevorstehende Hochzeit ohne ihre Unterschrift abgesagt worden wäre. Außerdem sei sie ihrem künftigen Ehemann an Lebenserfahrung und Bildung deutlich unterlegen gewesen.







Folgen der Nichtigkeit eines Ehevertrages - Zugewinngemeinschaft

Weil der Ehevertrag nichtig ist, lebt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft wieder auf. So hat sich der Anspruch der Ehefrau auf das Erbe des Mannes durch den Zugewinnausgleich erhöht.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Familienrecht finden Sie in der Anwaltssuche auf dieser Website.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand - in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
presse(at)familienanwaelte-dav.de
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Deutschland muss Ehescheidungen eines Scharia-Gerichts nicht anerkennen
Neuer Staubsauger gesucht? Staubsaugertest.org ist online!
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 12.03.2018 - 13:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1589520
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Swen Walentowski
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 726152-129

Kategorie:

Familie & Kinder


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 85 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verstoß gegen die guten Sitten beim Ehevertrag
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.255
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 152


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.