Kfz-Schiedsstellen hatten erneut weniger zu schlichten (FOTO)
(ots) -
Rund sieben Prozent weniger Anträge sind im vergangenen Jahr bei
den bundesweit 100 Kfz-Schiedsstellen eingegangen. Das ergab die
ZDK-Bilanz 2017. Damit ist die Zahl der Anträge zum vierten Mal in
Folge gesunken. Von den insgesamt 9 805 Anträgen (10 537 in 2016)
wurden 90,2 Prozent (8 846) im Vorverfahren auf direktem Weg zwischen
Schiedsstelle, Kunde und Kfz-Betrieb geregelt.
Lediglich 959 Anträge (9,8 Prozent) gelangten vor eine
Schiedskommission. Davon endeten 404 Fälle (42,1 Prozent) mit einem
Vergleich. In 147 Fällen (15,3 Prozent) entschied die Kommission für
den Antragsteller, in 206 Fällen (21,5 Prozent) gegen ihn. Die
restlichen 202 Verfahren (21,1 Prozent) waren bis zum Jahresende 2017
noch nicht abgeschlossen gewesen.
Die mit Abstand meisten Anträge (8 161 oder 83,2 Prozent) bezogen
sich auf Reparatur und Wartung. Die Kunden bemängelten nicht
nachvollziehbare oder vermeintlich zu hohe Rechnungen (3 348),
unsachgemäße Arbeit (3 358) sowie nicht in Auftrag gegebene und
trotzdem durchgeführte Arbeiten (2 338).
Bei den insgesamt 1 644 Anträgen an die
Gebrauchtwagen-Schiedsstellen standen technische Fahrzeugmängel (1
269) mit weitem Abstand ganz oben auf der Liste, gefolgt von
Unfallschäden (116). Fast keine Bedeutung mit nur 22 Fällen hatten
fehlerhaft angegebene Gesamtfahrleistungen.
"Die weiter zurückgehende Zahl der Anträge zeigt, dass sich die
Zufriedenheit der Kunden mit dem Autohaus und der Werkstatt des
Vertrauens offenbar weiter gesteigert hat", betont
ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. "Wenn es aber mal hakt, können
sich Verbraucher und Innungsbetriebe auf die kompetente Schlichtung
der Schiedsstelle verlassen." Das gilt auch für die unbürokratische
Regelung des Problems ohne Verhandlung im Vorverfahren. Kommt es zur
Verhandlung, befassen sich je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes und des
ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter
Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) mit dem
Fall. Den Vorsitz der Schiedskommission hat ein zum Richteramt
befähigter Jurist. Bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen kommt
der Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation hinzu.
Ausschlaggebend für die jeweils zuständige Kfz-Schiedsstelle ist der
Geschäftssitz der Werkstatt oder des Autohauses. Die Anrufung ist mit
einem Formblatt unkompliziert. Zu finden ist es auf der Internetseite
kfz-schiedsstellen.de. Dort sind die Schiedsstellen nach
Bundesländern gelistet.
Den kostenlosen Service der Streitbeilegung können alle Kunden
nutzen, die einem Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung ihr Vertrauen
schenken. Zu erkennen sind die Betriebe am blau-weißen Meisterschild.
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Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
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Datum: 12.03.2018 - 11:27 Uhr
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