Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die OYAK ANKER Bank GmbH
(ots) - Gemäß den regulatorischen Anforderungen für das
Bankwesen in der Bundesrepublik Deutschland hat jede Bank mindestens
2 Geschäftsleiter zu beschäftigen, um das Vier-Augen-Prinzip zu
gewährleisten. Als OYAK ANKER Bank GmbH halten wir uns an diese
Anforderung.
Nachdem einer von unseren Geschäftsleitern unerwartet
ausgeschieden ist, hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen des Kreditwesengesetzes KWG
die Herausgabe von Großkrediten durch unsere Bank eingeschränkt.
Unsere Bank vergibt seit dem Ausscheiden des zweiten Geschäftsleiters
auch keine Großkredite gemäß KWG. Diese Maßnahme bezieht sich nur auf
Firmenkundenkredite ab einer Höhe von 9.999.521,00 EUR und wird nach
der Ernennung eines zweiten Geschäftsleiters aufgehoben.
Wir befinden uns weiterhin im Prozess der Bestellung eines zweiten
Geschäftsleiters. Dieser Umstand hat keinerlei negative Auswirkungen
auf die finanziellen Abläufe unserer Bank. Auch unsere Einlagen- und
Kreditgeschäfte im Privatkundenbereich werden uneingeschränkt
weitergeführt.
Pressekontakt:
Frau Fatma Topcu
Tel: 069 2992297-172
E-Mail: presse(at)oyakankerbank.de
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Datum: 07.03.2018 - 16:26 Uhr
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