Fahrverbote: mit Autogas dauerhaft günstig mobil / Bei Schadstoffemissionen hängen Autogas-Pkw Diesel und moderne Benziner ab
(ots) - Autogas-Nutzer genießen die Vorteile der
schadstoffarmen Mobilität und werden auch in Zukunft jede Umweltzone
passieren dürfen. Gerade Vielfahrer setzen mit dem
Alternativkraftstoff Nr. 1 auf eine dauerhaft günstige Lösung,
erklärt der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) anlässlich der
anhaltenden Berichterstattung zu drohenden Diesel-Fahrverboten.
Noch bis einschließlich 2022 gilt für Autogas ein Steuervorteil,
der den Kraftstoff insbesondere für Vielfahrer attraktiv macht. 2017
lag der Preis an den Zapfsäulen im Schnitt bei rund 57 Cent pro
Liter.
Doch auch nach dem Auslaufen des Steuervorteils bleibt Autogas
eine wettbewerbsfähige Alternative. Aktuell liegt die Besteuerung bei
11,6 Cent pro Liter Autogas. Zwischen 2019 und 2022 wird sie jährlich
um rund drei Cent angehoben. Ab dem 1. Januar 2023 fallen dann im
Vergleich zu heute insgesamt 14,7 Cent mehr Steuern pro Liter an.
Ausgehend vom Preisniveau 2017 käme man somit auf rund 72 Cent pro
Liter. Was Verbraucher ebenfalls bedenken sollten: Bei der
Luftreinhaltung steigt der Handlungsdruck nicht nur mit Blick auf
Diesel-Fahrzeuge und ihre zu hohen Stickoxidemissionen. Auch der
Feinstaubausstoß moderner Benzin-Pkw mit Direkteinspritzung bleibt
ein Problem. Autogas-Fahrzeuge punkten bei beiden Herausforderungen.
Bei einem Vergleich der Hochschule für Technik und Wirtschaft des
Saarlandes stießen Autogas-Pkw unter realen Fahrbedingungen bis zu
51mal weniger Stickoxid aus als Diesel-Pkw und bis zu 99 Prozent
weniger Feinstaub als Benziner. Zahlreiche Automobilhersteller bieten
Autogas-Modelle an. Wer sein Benzin-Fahrzeug auf Autogas umrüstet,
investiert je nach Modell zwischen 1.800 und 2.700 Euro.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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Datum: 01.03.2018 - 10:15 Uhr
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