Lange/Nüßlein: Keine pauschalen Fahrverbote
(ots) - Luftreinhaltung durch Maßnahmenmix verbessern
Das Bundesverwaltungsgericht hat am heutigen Dienstag geurteilt,
dass ausnahmsweise innerstädtische Fahrverbote für Dieselfahrzeuge
rechtlich möglich sind. Hierzu erklären die stellvertretenden
Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange und Georg
Nüßlein:
Ulrich Lange: "Das Urteil bestätigt, dass es keine pauschalen
Fahrverbote in deutschen Städten geben wird. Kommunen können demnach
selbst entscheiden, ob sie an bestimmten Stellen eingreifen. Eine
Regelung des Bundes ist dafür nicht notwendig, also auch keine blaue
Plakette. Ausdrücklich weist das Gericht auch darauf hin, dass bei
den Luftreinhalteplänen die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss.
Unser Ziel bleibt es, auch künftig die innerstädtische Luftqualität
weiter zu verbessern und die europäischen Grenzwerte zu Stickoxiden
(NOx) und Feinstaub in den Städten einzuhalten. Da haben wir in den
letzten Jahren bereits viel erreicht und gehen diesen Weg konsequent
weiter.
Mit dem Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-2020" haben wir zusammen
mit den Ländern und Kommunen ein Maßnahmenbündel geschnürt, um die
europäischen Grenzwerte einhalten zu können - und das ohne
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Dazu kommen zahlreiche weitere
geplante Maßnahmen, mit denen die Umstellung von Fahrzeugflotten auf
emissionsarme Antriebe und Kraftstoffe, die Verlagerung von
Individualverkehr auf den Öffentlichen Personennahverkehr und den
Radverkehr sowie die Digitalisierung des Verkehrs gefördert werden.
Die Handlungsgrundlage einer neuen Regierung ist der hoffentlich zur
Umsetzung kommende Koalitionsvertrag, der diese Maßnahmen vorsieht.
Wir nehmen auch die Hersteller von Dieselfahrzeugen in die
Verantwortung. Die Senkung der NOx-Emissionen der Fahrzeuge soll dazu
beitragen, die Überschreitungen von NOx-Grenzwerten in den Städten zu
reduzieren. Wir befürworten technische Nachrüstungen, wenn sie
verhältnismäßig und wirksam sind. Die Dieselfahrer dürfen nicht die
Leidtragenden in dieser Sache sein."
Georg Nüßlein: "Pauschale Fahrverbote sind weiterhin keine
politische Option. Daran ändert auch das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes nichts. Es bestätigt unsere Position, dass
keine bundeseinheitliche Fahrverbotsregelung geschaffen werden muss.
Fakt ist: Die Schadstoffbelastung ist über die vergangenen
Jahrzehnte hinweg signifikant gesunken. So sind die NOx-Emissionen im
Verkehrsbereich seit 1990 um rund 70 Prozent zurückgegangen. Dennoch
ist es unser klares politisches Ziel, die erforderlichen weiteren
Verbesserungen bei der Luftqualität zu erreichen. Fahrverbote mögen
dafür als ein verlockendes ''Hauruck-Instrument'' erscheinen. In der
Abwägung mit den massiven sozialen und volkswirtschaftlichen
Verwerfungen, die eine solche Maßnahme nach sich ziehen würde, sind
Fahrverbote politisch weiterhin kein verhältnismäßiges Mittel. Dass
diese Abwägung zwingend erforderlich ist, hat auch das
Bundesverwaltungsgericht klargestellt.
Millionen Pendler, Familien oder Mittelständler haben in gutem
Glauben in Dieselfahrzeuge investiert, die allen rechtlichen
Anforderungen genügen. Wer sie jetzt mit einem pauschalen Fahrverbot
belegen will, redet einer faktischen Enteignung und einem tiefen
Eingriff in die individuelle Lebensführung vieler Millionen Bürger
das Wort."
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