Ohoven: Kein Berufsverbot für Mittelständler - Fahrverbote verhindern!
(ots) - Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu
Fahrverboten erklärt Mittelstandspräsident Mario Ohoven:
"Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Dieselfahrverbote
in Städten rechtlich zuzulassen, gefährdet die Existenz vieler
kleiner und mittlerer Unternehmen. Der Mittelstand darf weder die
Versäumnisse der Politik noch die Manipulationen von Autoherstellern
ausbaden. Fahrverbote kommen einer Enteignung von Betriebsvermögen
gleich. Deshalb muss dem faktischen Berufsverbot für kleine und
mittlere Unternehmen in Städten jetzt entschlossen entgegengewirkt
werden.
Wir brauchen dafür nicht noch einen Gipfel, sondern die schnelle
Umsetzung von effektiven Maßnahmen. Die Politik muss endlich aktiv
werden. Die bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Maßnahmen haben
sich bis jetzt als Mogelpackung erwiesen. Weder wurden die
Software-Updates bis heute umgesetzt, noch stehen die Mittel des
Mobilitätsfonds in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung.
Jetzt ist es an den Autokonzernen, bei den betroffenen Fahrzeugen
ohne Wenn und Aber auf eigene Kosten die Hardware nachzurüsten. Die
anfallenden Kosten dürfen unter keinen Umständen auf die Verbraucher
und Steuerzahler, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen,
abgewälzt werden. Eine steuerliche Förderung von
Hardware-Nachrüstungen lehnt der Mittelstand deshalb entschieden ab."
Pressekontakt:
BVMW Pressesprecher
Eberhard Vogt
Tel.: 030 53320620
Mail: presse(at)bvmw.de
Original-Content von: BVMW, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 27.02.2018 - 12:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1584914
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 34 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ohoven: Kein Berufsverbot für Mittelständler - Fahrverbote verhindern!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BVMW (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).