Smarte Haushaltsgeräte: Auf Bedienbarkeit und Prüfzeichen achten / TÜV Rheinland: Markt für autonome Haushaltsgeräte wächst rasant / Neue Datenschutz-Richtlinien gelten ab Mai 2018
(ots) - Autonome Staubsauger, Fensterputzroboter,
Kühlschränke mit WLAN-Funktion und ähnliche Smart-Home-Technologien
erobern die Haushalte. Laut einer aktuellen Prognose des
Weltroboterverbandes IFR steigen die Absatzzahlen für autonome
Haushaltsgeräte in den kommenden Jahren rasant an. Mehr als 30
Millionen Geräte werden sich demnach bis 2020 in Privathaushalten
weltweit wiederfinden. Peter Krakau, Produktprüfer bei TÜV Rheinland,
verdeutlicht: "Autonome Haushaltsgeräte sind keine Spielerei, sondern
der neueste Stand der Technik."
Daten für Dritte tabu
Um diese Technik vor Missbrauch zu schützen, tritt im Mai 2018 die
Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Aufgrund
dieser Grundverordnung müssen sich Verbraucher zukünftig keine Sorgen
mehr machen, dass autonome Saugroboter private Daten wie etwa den
Grundriss der Wohnung oder die Betriebszeiten des Geräts sammeln und
an Dritte weitergeben. Ab dem 25. Mai 2018 verpflichtet die EU-DSGVO
Hersteller smarter Haushaltstechnologie zur Einhaltung der neuen
Datenschutz-Richtlinien. "Die neuen Datenschutzregeln sind ein
wichtiger, längst überfälliger Schritt, um das Vertrauen der
Verbraucher in diese Produkte zu stärken", sagt Krakau.
Rückgabegarantie beachten
Noch ist der Gebrauch autonomer Haushaltsgeräte nicht alltäglich.
Der Experte empfiehlt: "Verbraucher sollten beim Kauf auf eine
einfache Bedienbarkeit achten. Auch die Sicherheit der Geräte muss
mit entsprechenden Prüfzeichen wie beispielsweise dem GS-Zeichen für
geprüfte Sicherheit ausgewiesen sein." Bei Saug- und Putzrobotern
kommt es auf die Gegebenheiten in den eigenen vier Wänden an.
Saugroboter müssen möglichst störungsfrei durch den Raum fahren
können. Dicke Teppiche stellen dabei oft ein Hindernis dar. Ideal
sind dagegen Parkett oder Laminat. Praktisch kann zudem eine
Vernetzung der Geräte mit dem Smartphone sein, wodurch eine Bedienung
aus der Ferne möglich wird. Wer sich dennoch beim Kauf unsicher ist,
sollte auf die Rückgabemöglichkeiten achten. Das ist besonders beim
Kauf von Produkten z.B. im Internet wichtig.
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Datum: 27.02.2018 - 10:00 Uhr
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