Erbenermittlung: Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE®) gegen die Vernichtung von Erbnachweisen und Testamenten
(ots) - Derzeit gilt für Testamente und andere Erbnachweise
eine Aufbewahrungsfrist von 100 Jahren. Aus Sicht des VDEE ist diese
Frist deutlich zu kurz bemessen und führt zu schwerwiegenden
Rechtsnachteilen insbesondere für testamentarische Erben. Sie stellt
zugleich einen Verstoß gegen das im Grundgesetz garantierte Erbrecht
gem. Art. 14 Abs. 1 GG dar. Ältere Verfügungen von Todes wegen haben
unabhängig von ihrem Alter Bedeutung für Erben zum Nachweis des
Erbrechts. Sehr häufig betrifft dies Fälle in den neuen
Bundesländern, bei denen Grundbücher kriegs- und teilungsbedingt über
Jahrzehnte unberichtigt geblieben sind. Diesem Personenkreis ist der
Nachweis der Erbfolge nicht mehr möglich, wenn die Verfügungen von
Todes wegen nicht mehr über einen längeren Zeitraum als 100 Jahre
aufbewahrt werden. Auch die Übernahme der Akten in die Landesarchive
ist nach gegenwärtiger Rechtslage nicht gewährleistet. Archive können
aktuell selbst entscheiden, ob sie die Gerichtsakten für archivwürdig
halten oder nicht.
In einigen Fällen ist es bereits zur Vernichtung von
Testamentsakten gekommen. Aus Sicht des Verbandes Deutscher
Erbenermittler (VDEE) ist dieser Zustand unhaltbar. Durch die
Vernichtung wird unmittelbar und schwerwiegend in die Rechte der
Erben eingegriffen. Die Vernichtung ist zugleich unverhältnismäßig
und stellt daher eine rechtswidrige Verletzung des Eigentums gem.
Art. 14 Abs. 1 GG dar. Eine dauernde Aufbewahrung oder zumindest eine
Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für diese Akten ist ohne
größeren Aufwand möglich.
Der Verband Deutscher Erbenermittler fordert daher entsprechende
Inhalte aus den Nachlass- und Testamentsakten, insbesondere
Testamente, Erbverträge, Erbscheine und andere Erbnachweise zumindest
als Archivgut zu übernehmen.
Pressekontakt:
Albrecht Basse
Basse & Lechner GmbH
Mallnitzer Straße 24
80687 München
Tel.: 089/54 64 21 20
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Datum: 26.02.2018 - 16:51 Uhr
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