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V PLUS FONDS 2 – GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG VOM 20.02.2018

ID: 1584033

Auf der ordentlichen Gesellschafterversammlung waren nur wenige Anleger persönlich anwesend. Trotzdem konnten die in der Einladung aufgeführten Beschlüsse gefasst werden. Insbesondere wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2016 festgestellt.


(IINews) - Die mit der Führung der BSZ e.V. Interessengemeinschaft V Plus Fonds betraute BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei berichtet über dir Gesellschafterversammlung der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG vom 20.02.2018.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG am 20.02.2018 in München war notwendig geworden, da die im Dezember 2017 initiierte Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren am erforderlichen Quorum (Mindestteilnahme der Gesellschafter) gescheitert war.

Auf der ordentlichen Gesellschafterversammlung waren nur wenige Anleger persönlich anwesend. Trotzdem konnten die in der Einladung aufgeführten Beschlüsse gefasst werden. Insbesondere wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2016 festgestellt. Ferner wurden der geschäftsführenden Kommanditistin, der Komplementärin und der Treuhänderin für das Geschäftsjahr 2016 von den Anlegern – wie von der Geschäftsführung des Fonds vorgeschlagen – jeweils die Entlastung versagt. Hintergrund ist, dass – so die neue Fondsgeschäftsführung – staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Verdachts von Verstößen gegen das KAGB zu laufen scheinen.

Interessant für die Anleger dürfte u.a. sein, dass die V + GmbH & Co. Fonds 1 bis 3 KGs nach Auskunft von Herrn Klaile von der Xolaris Service KVG ein Angebot für den Erwerb des gesamten Portfolios des Venture Plus 4 Fonds (dieser befindet sich in Liquidation) abgegeben haben.

Ferner wurde von der neuen Fondsgeschäftsführung mitgeteilt, dass die M1 Factoring GmbH mit den Raten betreffend die Schuldverschreibungen in Zahlungsverzug ist. Sollte die M1 Factoring GmbH die vereinbarten Raten nicht mehr zahlen können, dürfte dies die V + GmbH & Co. Fonds 2 KG wirtschaftlich weiter belasten. Laut Jahresabschluss zum 31.12.2016 ist ein Fondsanteil in Höhe von € 100 an der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG ohnehin nur noch € 16,14 (NAV) wert. Hinsichtlich der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG, bei der ebenfalls noch Zahlungen der M 1 Factoring GmbH ausstehen, teilte Herr Klaile sogar mit, dass dann „wenn die M1 Factoring GmbH weiter nicht zahlen sollte (…), sogar über eine Liquidation der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG ernsthaft nachgedacht werden müsse“.





Die BSZ e. Anlegerschutzanwälte empfehlen Anlegern der V Plus Fonds, die sich schlecht beraten fühlen und sich von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds qualifizierten Rat einzuholen. Dies insbesondere deshalb, weil neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Möglichkeit der Kündigung oder Stilllegung bestehen kann. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein. In vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene Rechtschutzversicherungen der betroffenen Anleger die Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen. Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei bietet den Betroffenen an, für sie kostenlos eine Deckungsanfrage bei der entsprechenden Rechtsschutzversicherung zu stellen.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft V PLUS FONDS kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Datum: 24.02.2018 - 14:09 Uhr
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