Keine Vor- oder Nachteile bei möglicher Auskreisung erkennbar
Die Interessen des Handwerks im Blick
(LifePR) - Die Handwerkskammer Reutlingen hält an ihrer durch den Vorstand eingenommenen Position zur geplanten Auskreisung der Stadt Reutlingen fest, strikt eine neutrale Position einzunehmen. Dies hat die Handwerkskammer Reutlingen auch der Landesregierung in einer Stellungnahme ? zu der sie als Trägerin öffentlicher Belange aufgefordert worden war ? mit Blick auf die beantragte Stadtkreisgründung mitgeteilt.
?Unser Vorstand hat diese Position nach Gewichtung und Würdigung der Gesichtspunkte, die für das Handwerk bedeutend sind, erst in seiner letzten Sitzung kürzlich bekräftigt?, erklärt Harald Herrmann, Präsident der Handwerkskammer Reutlingen.
Denn bekanntlich könne man beide Seiten ? Gegner und Befürworter der Auskreisung ? mit Fakten und Argumenten konfrontieren, die deren Standpunkt jeweils stützten oder schwächten, so Herrmann weiter.
Die Handwerkskammer Reutlingen arbeite sowohl mit der Stadt als auch mit dem Landkreis sowie seinen beiden höchsten Vertretern seit Jahrzehnten in einem hervorragenden Einvernehmen zusammen. Sowohl Stadt als auch Landkreis hätten in ihrer Politik bislang stets auch die Belange des Handwerks der Region im Auge gehabt.
Für die Handwerkskammer, so Herrmann, sei stets entscheidend, dass von Betrieben beantragte Genehmigungsverfahren zeitnah, effizient und möglichst ohne bürokratische Hemmnisse durchgeführt würden. Gleiches gelte für eine effiziente Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die zuständigen Stellen.
?Unsere neutrale Haltung würde allerdings ihre Grenze dort finden, wo sie unserem gesetzlichen Auftrag ? nämlich die Interessen des Handwerks zu fördern ? zuwider liefe?, ergänzt Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn die geplante Stadtkreisbildung durch entscheidende Veränderungen bei Sparkassen oder Berufsschulen negative Auswirkungen auf die Kreditversorgung der Betriebe bzw. den schulischen Teil der dualen Berufsausbildung hätte.
Eventuelle Änderungen würden sich nicht nur auf die Handwerksbetriebe in der Stadt Reutlingen (1.116 Betriebe), sondern auch auf die 3.106 Handwerksunternehmen, die in den Gemeinden des restlichen Landkreises Reutlingen ihren Sitz haben, auswirken.
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Datum: 23.02.2018 - 10:45 Uhr
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