Verkäufe im Internet: Finger weg von fremden Fotos / R+V-Infocenter: Verwendung von Bildern anderer Fotografen verletzt das Urheberrecht
(ots) - Das Auge kauft mit: Verkäufer, die ihre Ware im
Internet mit fremden Fotos schmücken, begeben sich auf gefährliches
Terrain. Wer ungefragt Bilder anderer Fotografen verwendet, verletzt
das Urheberrecht und muss mit einer teuren Abmahnung rechnen, warnt
das Infocenter der R+V Versicherung. Die Gefahr einer Entdeckung ist
groß. Mittlerweile haben sich etliche Rechtsanwälte darauf
spezialisiert, illegal genutzte Fotos im Internet aufzuspüren.
Bilder-Klau kann teuer werden
Bilder von anderen Internetseiten sind in der Regel
urheberrechtlich geschützt, selbst wenn sie nicht gekennzeichnet
sind. "Wer sie ohne Erlaubnis verwendet, begeht einen Verstoß gegen
das Urheberrecht und kann abgemahnt werden", sagt Sascha Nuß, Jurist
bei der R+V Versicherung. "Der Abgemahnte muss dann normalerweise
eine sogenannte ''strafbewehrte Unterlassungserklärung''
unterschreiben." Damit verpflichtet er sich, die Fotos nicht mehr zu
verwenden.
Hinzu kommen oft die Anwaltsgebühren, die unter Umständen mehrere
hundert Euro betragen können. Wenn der Verkäufer Pech hat, muss er
außerdem Schadenersatz zahlen. Dieser entspricht einer angemessenen
Lizenzgebühr für das Bild und wird oftmals nach der Honorarrichtlinie
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing bemessen.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Grundsätzlich gilt: Wer eine Abmahnung bekommt, sollte auf jeden
Fall innerhalb der gesetzten Frist reagieren. "Das Urheberrecht
greift auch, wenn sich der Verkäufer seiner Schuld nicht bewusst ist,
etwa weil ein Bekannter das Foto geschickt hat", warnt R+V-Experte
Nuß. Allerdings sollte der Verkäufer den geltend gemachten
Unterlassungsanspruch gründlich prüfen, bevor er die
Unterlassungserklärung unterschreibt.
Nur eigene Fotos ins Internet stellen
Das R+V-Infocenter rät deshalb, auf Nummer sicher zu gehen und nur
eigene Fotos zu verwenden - auch wenn sie nicht so professionell
aussehen wie die der Hersteller. Dafür wirken sie authentischer und
zeigen tatsächlich die Ware, die dann auch beim Käufer landet.
Verkäufer, die unbedingt ein bestimmtes Bild verwenden möchten,
sollten vorher schriftlich um Erlaubnis fragen. Dann kann der Urheber
entscheiden, ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist.
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Datum: 21.02.2018 - 13:00 Uhr
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