OPTIOMENT COM : geschätzter Schaden 100 Millionen Euro
Das Investmentmodell von Optioment.com war offensichtlich ein Ponzi-System welches bereits einen Schaden von 100 Millionen Euro angerichtet haben könnte. Der BSZ e.V. berichtete bereits am 18.01.2018 über ausbleibenden Zahlungen.
(IINews) - Die Investmentplattform Optioment.com zahlte schon seit Dezember 2017 keine Gelder mehr an ihre Mitglieder aus. Der Markt mit Cryptocurrencies, wie Bitcoin, Ripple & Co. boomt. Immer mehr Investmentplattformen drängen auf den Markt und bieten ihre Dienste interessierten Anlegern an. Eine dieser Plattformen ist Optiomen.com, die seit Anfang 2017 ihr Geschäftsmodell auch für den deutschen Markt anbietet.
Nach eigenen Aussagen von optioment.com steht die Sicherheit des Anlagekapitals bei der Trading-Plattform im Vordergrund. Diese formuliert es wie folgt:
„Unser Fokus liegt auf dem Schutz der Depots unserer Mitglieder. Das zeigt sich an unserem Geschäftsmodell, unseren Vorgangsweisen und den involvierten Menschen.“
Versprochen wurden 1,5% bis 4% Rendite. Pro Woche!
Jetzt zeigt sich die Wahrheit des schönen Scheins:
Die Landespolizeidirektion Wien ermittelt in diesem 100 Millionen Euro Schadensfall. Das schöne Kryptowährungs-Anlagemodell entpuppt sich als schnödes Pyramidensystem. Das gesteigerte Interesse um die Kryptowährungen hat mit dazu beigetragen, dass so schnell so viel Geld eingesammelt werden konnte.
Die geschädigten Anleger kommen hauptsächlich aus Deutschland, Österreich und der Türkei. Die Geschädigten müssen, da sie an einem Schneeballsystem teilgenommen haben, damit rechnen von den Ermittlungsbehörden auch als Tatverdächtige angesehen zu werden.
Betroffene Anleger sollten sich auf jeden Fall durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Optioment.com anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Optioment.com kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.02.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Datum: 20.02.2018 - 16:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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