SHAREWOOD SWITZERLAND AG: Bäume als Geldanlage?
Bei Green Investments ergeben sich die Risiken häufig erst auf den zweiten Blick.
(IINews) - Mit Pressemitteilung vom 18.01.2018 teilte die ShareWood Switzerland AG mit: „Es läuft sehr gut für die Sharewood Group aus Zürich.
Mit Investitionen in brasilianische Edelholz-Plantagen werden hohe und stabile Renditen erwirtschaftet. Zudem ist eine Anlage in den nachwachsenden Rohstoff Holz nicht nur finanziell interessant, sondern auch ökologisch sinnvoll.“ „Letztes Jahr konnte die Sharewood Switzerland AG ihr 10-jähriges Jubiläum feiern und bereits zum 22. Mal wurden Ausschüttungen an die Baumeigentümerinnen und -eigentümer gezahlt. Die Durchforstung der Plantage F10 Fazenda União im Nordosten Brasiliens brachte auch dieses Mal eine Rendite von über 6 % IRR p.a. In den nächsten Monaten werden nach und nach noch weitere Plantagen abgerechnet und ausbezahlt. Dabei ergibt sich die anfallende Rendite aus dem Zusammenspiel der Faktoren biologisches Wachstum der Bäume und steigende Holzpreise. Die Baumeigentümerinnen und -eigentümer werden regelmäßig über den Stand von Ausholzungen und Auszahlungen der Holzerlöse informiert. Bezüglich des Zeitpunkts der Durchforstungen wird immer versucht sich an den Ablauf gemäß der Planung zu halten. Es gibt allerdings forst- oder marktwirtschaftliche Gegebenheiten, die ein Umdisponieren notwendig machen können. Ziel ist es, die höchste Qualität und Quantität an Holz zu erwirtschaften. Ein optimales Holzmanagement ist komplex und setzt hohe Sachkenntnis hinsichtlich der Biologie der Bäume und der marktwirtschaftlichen Abläufe voraus.“ Zitat Ende.
Das Schweizer Radio und Fernsehen SRF Online berichtete am 19.02.2018: „Sharewood verkauft Bäume als Geldanlage und verspricht hohe Renditen. Mehrere Kunden warten vergeblich auf ihr Geld.“ Der Beitrag kann hier gelesen werden. https://www.srf.ch/news/schweiz/baeume-als-geldanlage-sharewood-bleibt-rendite-schuldig Der Hörbeitrag ist hier zu finden. https://www.srf.ch/play/radio/_/audio/_?id=cfbf8e44-f7b8-40be-8882-54ba0c4c2990 Diesem Bericht nach, „sollen kleinere Erlöse aus dem Holzverkauf meist problemlos bezahlt werden. Sobald grössere Geldbeträge im vierstelligen Bereich prognostiziert sind, fliesst von Sharewood kein Geld mehr. Einzelne Baumbesitzer bekommen nur Ausreden zu hören. Auch im Internet schildern mehrere Personen genau dieselben Probleme.“
Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hat schon einige Beiträge über sogenannte „Grüne Kapitalanlagen“ veröffentlicht.
GRÜNE FONDS: GUTES GEWISSEN, GRAUENHAFTE RENDITEN
Grüne Kapitalanlagen“ erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. So können sich nicht nur umweltbewusste Personen zum Beispiel an der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber empfindliche Verluste. Immer stärker werden sogenannte Green Investments als neue, alternative Kapitalanlagemöglichkeiten am Markt beworben.
Sie verheißen hohe, zum Teil zweistellige Renditen pro Jahr und verbinden diese Verheißung für den bewussten Kapitalanleger zugleich mit der Gewissheit, das Geld nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern auch ökologisch wertvoll anzulegen. Gegenstand dieser Investments sind nachwachsende natürliche Rohstoffe, wie z.B. Holz, oder Plantagen zum Anbau dieser Rohstoffe sowie die Erzeugung erneuerbarer und ökologischer Energie.
Aber Vorsicht, gerade bei nachhaltigen Investitionen in "grüne Kapitalanlagen" können Gefahren drohen. Green Planet & Co. lassen grüßen.
Green Investments können auf die unterschiedlichste Art erfolgen, als Kommanditbeteiligung eines geschlossenen Fonds, als Aktienerwerb, als Erwerb von Genussscheinen, als Direktinvestment etc. Von der Form der Anlage hängt es sodann ab, ob und welche Anforderungen die Initiatoren treffen und inwiefern diese zur Aufklärung über die mit dem Geschäft verbundenen Risiken verpflichtet sind.
Bei Green Investments ergeben sich die Risiken häufig erst auf den zweiten Blick.
Vordergründig sind sie renditestark, modern, zukunftsorientiert und ökologisch sauber. Mangelnde Transparenz der Produkte und fehlende Aufklärung lassen Risiken zunächst nicht augenscheinlich werden. Aber auch bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie im Zeitpunkt der Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger, zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit geführt hätten.
•Green Investments, das belegen aktuelle Fälle läuten offensichtlich auch den Beginn einer neuen Ära im Kapitalanlagebetrug ein.
Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern, die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!" Dabei lauert nach Ansicht von Experten für "Grüne Anlagen" gerade im Öko-Investment große Gefahr: "Die Anleger sind da recht gutgläubig und hinterfragen die wirtschaftlichen Zusammenhänge oft kaum!" Da gibt es unter diesen Anlegern Neulinge, die ohne wirklich gute Prüfung des Angebotes über 200.000 Euro in dubiosen Plantagen versenkt haben! "Rückblickend fällt es ihnen wie Schuppen von den Augen, aber zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war da nur das gute Gefühl, das Richtige zu tun".
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten "Grüne Anlagen" noch intensiver prüfen zu lassen als die ohnehin schon ins Gerede gekommen Kapitalanlageformen wie offene Immobilienfonds oder geschlossene Anlagen wie z.B. Schiffsfonds: "Die schwarzen Vermittler-Schafe kennen ihre Opfer und wissen genau, wie sie im Gespräch mit motivierten Anlegern ein "Grünes Thema" zum Abschluss führen können. Besonders gefährlich ist eine Investition z.B. in Übersee-Plantagen auch dadurch, da über die eigentlichen Besitz- und Verantwortungsverhältnisse kaum Klarheit besteht und eins sicher ist: "Verlorenes Geld bleibt ohne erheblichen juristischen Aufwand auch verloren!"
Bei Investitionen in die „Grüne Energiewirtschaft“ ist zu beachten, dass dieser Bereich stark von den staatlichen Subventionen und Vorschriften reglementiert wird.
Bei einigen „Grünen Anlagemöglichkeiten“ steht Grün nur auf der Verpackung. Hier fehlt oft die klare Definition für eine grüne Bindung und die Investoren wissen nicht, ob ihr Geld tatsächlich in nachhaltigen Projekten eingesetzt wird.
Das „Green Investment“ ist sicher einer der populärsten Trends in der Wirtschaft, der sich noch lange fortsetzen wird und steil nach oben drängt. Langfristig werden Investoren hier wahrscheinlich keine Traumrenditen kassieren, dafür aber ein hohes Maß an relativer Sicherheit genießen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber auch empfindliche Verluste.
Prüfung von Haftungsansprüchen
Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds empfindliche Verluste. Für die betroffenen Anleger stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob sie mit Aussicht auf Erfolg ihre Verluste erstattet verlangen können. Wenn Sie von den Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit verlustreichen Kapitalanlagen profitieren wollen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen möchten, können Sie sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Grüne Geldanlagen“ anschließen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Grüne Geldanlagen“
Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Grüne Geldanlagen anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Grüne Geldanlagen kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/Anmeldeformular
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''''RECHT § BILLIG'''' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung-zum-bezug-des-bsz-e-v-newsletter-recht-%C2%A7-billig
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
60719816810
Datum: 20.02.2018 - 10:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1582243
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:
Dieburg
Telefon: 060719816810
Kategorie:
Geldanlage
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 160 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"SHAREWOOD SWITZERLAND AG: Bäume als Geldanlage?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BSZ e.V. Bund für soziales u ziviles Rechtsbewußts (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).