expondo: Gleiche Rechte für Unternehmen und Verbraucher / Berliner räumen B2B-Kunden freiwillig Privatkundenrechte ein
(ots) - Der Berliner Online-Händler für Gastronomie- und
Industriebedarf expondo macht verbraucherrechtlich keinen Unterschied
zwischen B2C- und B2B-Kunden. Bei Tiefpreisgarantie, 100 Tagen
Warenrückgabe und drei Jahren Garantie heißt es hier: Gleiches Recht
und gleicher Service für alle. Ein USP, der das Unternehmen groß
gemacht hat.
Vor dem Gesetz sind nur Privatleute geschützt
Rücksendung mit Rücktritt vom Vertrag und Garantieanspruch: Was
bei Verbrauchern selbstverständlich ist, ist für Geschäftskunden im
deutschen Recht nicht vorgesehen. Hierzulande gilt lediglich der
private Verbraucher als schutzwürdig im Sinne des Gesetzes. Die
Folge: Gerade für Start-ups und kleine bis mittlere Unternehmen
schafft dieser Umstand oft Probleme. Deswegen handelt der Berliner
Online-Händler expondo anders: Als freiwillige Leistung sind bei dem
Betriebsausstatter, dessen Käufer hauptsächlich aus dem B2B-Bereich
kommen, alle Kunden gleichgestellt.
Kundengetriebene Innovationen und Service als USP
Von der Konkurrenz hebt expondo sich seit Unternehmensgründung
2007 schon durch den Online-Vertrieb ab. Denn bis zum Markteintritt
von expondo waren Gründer und Selbstständige auf den stationären
B2B-Handel angewiesen. expondo revolutionierte diesen Markt und
vertreibt Ausstattung ausschließlich über das Internet. Das Angebot:
Zu 95 Prozent Eigenmarken, entwickelt von Ingenieuren und Designern
in Berlin und gefertigt bei hoch spezialisierten Partnerunternehmen.
Bevor die Produkte im Shop erscheinen, durchlaufen sie nochmals
hauseigene Tests. Das Ergebnis: Nur rund 70 Prozent schaffen es
letztendlich in den Vertrieb. Damit garantiert der Online-Händler
höchste Qualität für seine Produkte.
Vertragsrechtlich geht expondo seinen eigenen Weg: Zusätzlich zum
Privatkundenschutz verpflichtet expondo sich freiwillig, gleiches
Recht auch für B2B-Kunden anzuwenden. Somit gilt auch für Firmen und
Selbstständige: Tiefpreisgarantie, 100 Tage Rückgaberecht, ganze drei
Jahre Garantie. Geschäftsführer Sebastian Brede begründet den
außergewöhnlichen Service: "Verbraucher können im Rahmen des
Widerrufsrechtes nach den Regeln des Haustür- oder
Fernabsatzgeschäfts von einem Vertrag zurücktreten. Für Unternehmer
und selbst für Existenzgründer in der Vorgründungsphase gilt dieses
Recht allerdings nicht. Das wollten wir so nicht handhaben, denn die
Qualität unserer Produkte ist ja die gleiche. Wir waren selbst mal
ein Start-up mit enger Kapitaldecke und kennen die Bedürfnisse
unserer Kunden deshalb nicht nur auf Produktebene, sondern auch in
Sachen Service. Also räumen wir ihnen die gleichen Rechte ein wie
unseren Privatkunden. Als Service, USP - und als Zeichen unseres
Qualitätsanspruchs."
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Datum: 19.02.2018 - 09:15 Uhr
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