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Wer Rechte und Pflichten im Umgang mit Kryptowährungen kennt und beachtet, wird ein Gewinner unter vielen Verlierern sein.

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Bitcoin ist die weltweit bekannteste Kryptowährung und Beispiel für die Anwendung der Blockchain-Technologie sowie ein in der Finanzwelt heiß diskutiertes Thema.


(IINews) - Kryptowährungen sind in ihrer Entwicklung noch am Anfang, dennoch befinden sich von den digitalen Währungen bereits über 70 Mrd. Euro im Einsatz. Daher sind Privatpersonen und Unternehmen gut beraten sich frühzeitig über rechtliche und steuerrechtliche Fragen zu informieren.

Der Einsatz der noch sehr jungen Kryptowährungen vor allem aus rechtlicher Sicht hält für Investoren und Unternehmen noch viele Fragen offen.

•Welche Rechten und Pflichten sind mit Bitcoin, Blockchain & Co. verbunden?
•Wie lassen sich Kryptowährungen als Zahlungsmittel rechtskonform einsetzen?
•Was können Unternehmen und Privatpersonen tun, die von Handelsplattformen geschädigt wurden? Was sind Kryptowährungen und welche gibt es?
•Was ist die Blockchain?
•Was bedeutet ICO?
•Was ist ein Token?
•Wofür wird das KYC-Verfahren gebraucht?

Diese und viele weitere Fragen, werden täglich an den BSZ e.V. heran getragen und den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kryptowährung + Initial Coin Offering durch das mit dem BSZ e.V. kooperierende Expertenteam spezialisierter Rechtsanwälte ausführlich beantwortet.

Was es beim Handeln mit Kryptowährungen zu beachten gilt.

Wer in Deutschland mit Kryptowährungen handelt, der braucht hierfür eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis. Das hat die höchste deutsche Finanzaufsicht, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in einem Urteil für das spanische Unternehmen Cryp.Trade Capital Ltd. entschieden. Wer über keine solche Genehmigung verfügt, haftet seinen Kunden gegenüber für alle Schäden, die dadurch entstanden sind. Dies kann aufgrund der enormen Volatilität der Kryptowährungen schnell existenzgefährdende Ausmaße annehmen.

In der Regel kann sich der verantwortliche Unternehmer dabei auch nicht hinter einer haftungsbeschränkten Rechtsform, z.B. einer GmbH, „verstecken“ – die Haftung trifft ihn persönlich. Wer also ein Geschäft mit Kryptowährungen betreiben will, kommt auch aufgrund noch vieler offener Fragen um eine rechtliche Beratung nicht herum.





Bitcoin, Blockchain, ICO & TGE: Rechtsberatung für Kryptowährungen

Das mit dem BSZ e.V. kooperierende Expertenteam mit DGI-Zertifikat unterstützt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei der Einführung und Nutzung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen und steht den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kryptowährung + Initial Coin Offering in allen rechtlichen Fragestellungen zur Seite. Das Expertenteam hilft Ratsuchenden, die Blockchain datenschutzkonform einzusetzen und berät umfassend bei rechtlichen Fragen zu den neuen Zahlungsmitteln Bitcoin, Ether, Onecoin, Litecoin, Monero, Ripple, Dash etc.

Der BSZ e.V. kooperiert hierzu mit einem Experten-Team spezialisierter Rechtsanwälte, welches sich mit der Blockchain, dem Bitcoin und vielen anderen Kryptowährungen und deren Einsatz bestens auskennt.

Eine stetige Weiterbildung in diesem Bereich ist für diese Spezialisten selbstverständlich, was einmal mehr mit einem Zertifikat belegt werden kann: Der federführende Rechtsanwalt des Expertenteams, ist von der DGI Akademie als Zertifizierter Kryptographie-Practitioner ausgezeichnet worden. Bereits jetzt verfügt das Team über einen großen und wertvollen Erfahrungsschatz und berät schon zahlreiche Unternehmen und Start-ups, die Kryptowährungen in ihr Geschäftsmodell mit aufnehmen wollen bzw. den Einsatz dieser erweitern möchten.

Wo viel Geld im Spiel ist, bleibt es leider nicht aus, dass es auch weniger empfehlenswerte Angebote gibt.

Alles klingt logisch und gut und es gibt bereits eine unübersehbare Menge von Münzen. Was ist seriös? Was hat am Markt Bestand? Wer sind die Gewinner? Wer werden die Verlierer sein? Wer kann die White Papers lesen und richtig bewerten? Wer diese Fragen richtig beantworten kann, wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu den Gewinnern unter vielen Verlierern gehören! Es kommt also entscheidend darauf an, auf das richtige Angebot zu setzen.

Das mit dem BSZ e. V. kooperierende Expertenteam steht Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kryptowährung + Initial Coin Offering für weitere Informationen und eine Beratung gerne zur Verfügung.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kryptowährung + Initial Coin Offering anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kryptowährung + Initial Coin Offering kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/Anmeldeformular

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.02.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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Der BSZ e.V. kooperiert hierzu mit einem Experten-Team spezialisierter Rechtsanwälte, welches sich mit der Blockchain, dem Bitcoin und vielen anderen Kryptowährungen und deren Einsatz bestens auskennt.

Eine stetige Weiterbildung in diesem Bereich ist für diese Spezialisten selbstverständlich, was einmal mehr mit einem Zertifikat belegt werden kann: Der federführende Rechtsanwalt des Expertenteams, ist von der DGI Akademie als Zertifizierter Kryptographie-Practitioner ausgezeichnet worden. Bereits jetzt verfügt das Team über einen großen und wertvollen Erfahrungsschatz und berät schon zahlreiche Unternehmen und Start-ups, die Kryptowährungen in ihr Geschäftsmodell mit aufnehmen wollen bzw. den Einsatz dieser erweitern möchten.



Leseranfragen:

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 16.02.2018 - 11:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:

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Kategorie:

Geldanlage


Anmerkungen:


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