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Kryptowährung OneCoin – OLG Hamm bestätigt Arrest über mehrere Millionen Euro. CLLB vertritt geschädigte Krypto-Anleger

ID: 1580019


(IINews) - München, Berlin 13.02.2018: Seit einiger Zeit beschäftigt sich auch immer öfter die deutsche Justiz und die höchste deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin mit dem Thema Kryptowährungen und den damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen. Nunmehr hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einer aktuellen Entscheidung im Zusammenhang mit der Kryptowährung OneCoin einen Arrest zu Gunsten geschädigter Anleger über mehrere Millionen Euro bestätigt.
Über die Betreiber der Kryptowährung OneCoin wurde zuletzt immer wieder negativ berichtet. Bereits im Jahr 2017 ordnete die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin an, dass das Unternehmen IMS mit Sitz in der Stadt Greven, ihr Geschäft mit der in Dubai ansässigen Onecoin Ltd. aufgrund fehlender Erlaubnis nach dem KWG unverzüglich einzustellen habe. Die Geschäfte mit OneCoin in Deutschland sind nach Auffassung der BaFin als Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 Kreditwesengesetz (KWG) zu qualifizieren. Hierfür ist eine entsprechende Erlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis, die für diese Finanzdienstleistung nach § 32 Absatz 1 KWG für den Betrieb im Inland erforderlich ist, haben die Betreiber nicht.
Unmittelbar darauf, wurde von Seiten der BaFin auch der Onelife Network Ltd. mit Sitz in Belize untersagt, ihr Geschäftsmodell öffentlich anzubieten, um Transaktionen mit Onecoins durchzuführen, da auch hier keine entsprechende Erlaubnis nach dem KWG vorlag.
Nun hat auch das OLG Hamm bestätigt, dass in das Vermögen des Unternehmens, das im Verdacht steht, Zahlungsdienstleistungen ohne der erforderlichen Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) durchgeführt zu haben, ein Arrest beantragt werden kann, um mögliche Schadenersatzansprüche geschädigter Anleger zu sichern.
Die Ansprüche auf Sicherung des Vermögens können grundsätzlich auch gegen Hintermänner und Geschäftsführer des Zahlungsdienstleisters geltend gemacht werden, da nach Auffassung des OLG Hamm hier Straftaten erheblichen Umfangs nicht ausgeschlossen werden können.




Vor der Entscheidung des OLG Hamm, wurde bereits vom AG Münster ein entsprechender Arrestantrag in Millionenhöhe bestätigt.
Den Betreibern wird nach der nun vorliegenden Entscheidung des OLG Hamm im Wesentlichen vorgeworfen, Geld von Interessenten der Kryptowährung Onecoin angenommen und auf andere Konten weitergeleitet zu haben.
Dafür bekam das Unternehmen eine Provision in Höhe von 1% des Umsatzes aus diesen Transaktionen.
Allein im Zeitraum zwischen Anfang Januar 2016 und der Mitte des Jahres 2016 sollen Umsätze von mehr als € 300.000.000,00 (€ 300 Mio.) getätigt worden sein.

Nach Auffassung von CLLB stehen den Geschädigten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Kryptowährung OneCoin erhebliche Schadenersatzansprüche zu, die von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden sollten. Zudem müssen sich Unternehmen aus dem Bereich der Kryptowährungen darauf einstellen, dass sie immer stärker auch in den Focus der Justiz und Aufsichtsbehörden geraden, wenn sie sich nicht rechtzeitig um die in Deutschland erforderlichen gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen bemühen.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Rechtsanwalt István Cocron, Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: kanzlei(at)cllb.de, Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 13.02.2018 - 12:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: István Cocron
Stadt:

München


Telefon: 089/ 552 999 50

Kategorie:

Finanzen


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