Internet-Gerüchteküche ist kein geeigneter Ratgeber für Kapitalanleger.
Chancen, Risiken, Irrtümer und Fallen bei Kapitalanlagen.
(IINews) - Es lohnt sich, selbst bei der Anlage von nur einem Cent, sicherzustellen, dass die Investition seriös und langfristig sicher ist. Wir müssen also, bevor wir investieren – und sei es nur ein Cent – gründliche Nachforschungen anstellen, damit wir unser hart verdientes Geld nicht einem unnötigen Risiko aussetzen oder einem Märchenerzähler aufsitzen.
Heute sind Millionen Menschen auf der Suche nach finanziellem Frieden und Wohlstand. Sie erhoffen sich von einer Kapitalanlage zwar nicht den Globus in Gold aufgewogen zu bekommen, aber doch zumindest größtmögliche Sicherheit, lohnende Renditen und Steuervorteile.
Diese Situation machen sich Banken, Versicherungen, Finanzinstitute und Anlageberater zu Nutze und vernichten jedes Jahr private Vermögen in Milliardenhöhe.
Die Methoden dieser Leute im Kapitalanlagebereich werden immer dreister und die Schäden immer höher. Die Bandbreite der Varianten, über die so manche Finanzdienstleister inzwischen an das Geld der Anleger wollen, ist schier unendlich.
Achtung Falschinformation
Das Internet hat Verbrauchern scheinbar umfassenden Zugang zu finanziellen Informationen und günstigen Möglichkeiten der Geldanlage verschafft. Jedoch scheint das Internet mit eben solchen Informationen in einem nicht zu unterschätzenden Maße auch finanzielle Betrügereien zu fördern. Dies führt dazu, dass Verbraucher sich bei ihrer Kapitalanlage oft in falscher Sicherheit wiegen.
Da werden zum Beispiel Aktien in online-Rundschreiben, Internetforen und auf diversen Homepages gefördert, Kurse hochgetrieben, Kasse gemacht und Aktien zum Absturz gebracht. Die Abkassierer sind in der Anonymität des weltweiten Netzes meist nicht zu fassen. Der Schlüsselfaktor warum dieser Internet Betrug so rasant wächst, begründet sich in der Unwissenheit der Investoren. Wenn Anleger ihre Investitionsentscheidungen nicht auf Grund der Internet-Gerüchteküche treffen würden, würden sie auch nicht reihenweise auf solche Anlagebetrügereien hereinfallen.
Informationen über das Internet sind nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Es ist also keinesfalls garantiert, dass sie korrekt sind. Jedermann kann alle möglichen Informationen verbreiten. Es ist gefährlich eine Investitionsentscheidung zu treffen, die nur auf Informationen aus dem Netz beruht. Selbst wenn die Motive ehrlich sind, gibt es keine Garantien, dass die Informationen genau sind, oder der Rat richtig ist.
Auf eigenen Recherchen über eine Vielzahl von Quellen auch außerhalb des Internets sollte daher niemals verzichtet werden. Soweit der BSZ e.V. über entsprechende Informationen verfügt, stellt er diese seinen Fördermitgliedern gerne zur Verfügung.
Jahr für Jahr werden in Deutschland tausende von Anlegern mit mehr oder weniger seriösen Anlageprodukten um ihr Erspartes gebracht. Wer als Anleger durch eine fehlgeschlagene Kapitalanlage bereits viel Geld verloren hat, kann es sich ohne Rechtschutzversicherung häufig nicht leisten, zur Durchsetzung seiner Ansprüche die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Dies hat nicht selten zur Folge, dass geschädigte Anleger gezwungen sind, darauf zu verzichten, ihre bestehenden Ansprüche durchzusetzen.
Hier will der BSZ e.V. Abhilfe schaffen!
Viele Privatanleger haben bereits verloren, in dem sie der angebotenen Kapitalanlage blind vertrauen. In den letzten Jahren haben zahlreiche Firmen das Anlegervertrauen durch überzogene Rendite- und Garantieversprechen und lückenhafte Risikoaufklärung bewusst missbraucht.
In vielen Fällen glauben die Investoren eine sichere und renditeträchtige Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge abgeschlossen zu haben. Dabei sitzen sie jedoch auf einer hochriskanten Unternehmensbeteiligung die zur Altersvorsorge vollkommen ungeeignet ist. Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust drohen.
Der BSZ e.V. wurde im Jahr 1998 gegründet, um Investoren auf diese Gefahren aufmerksam zu machen und um zu helfen, aus solchen Anlagen auszusteigen. Ein bereits entstandener Schaden soll gegenüber den jeweiligen Verantwortlichen geltend gemacht werden.
Gute oder schlechte Kapitalanlage?
Eine konservative Anlage mit niedriger Verzinsung muss nicht automatisch besser oder sicherer sein als eine hoch verzinste vielleicht etwas spekulativ erscheinende Anlage. Es ist auch immer eine Frage des Risikos welches Sie bereit sind zu tragen. Wobei auch zu bedenken ist, dass sowohl Risikobereitschaft als auch Investitionen im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen sind.
Die Finanzdienstleister entwickeln ständig neue Produkte. Gerade für kleine Investoren werden ständig neue Produkte gestrickt. Dabei wächst für den Anleger die Gefahr den Überblick zu verlieren und scheinbar sicheren Investitionen mit hohen Renditen, die aber z.B. als Altersvorsorge denkbar ungeeignet sind, zu erliegen.
Die meisten Anleger vertrauen ihren Beratern und haben auch nicht das Wissen oder die Zeit, ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt „funktioniert“. Aber nur so können Chancen und Risiken erkannt und abgewogen werden. Gibt es eine Kapitalgarantie? Wenn ja, durch wen? Ist es möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen? Ist ein Totalverlust möglich? Gibt es einen Insolvenzschutz? Welchen Schutz gibt es überhaupt für den Anleger?
Was tun im Schadensfall? Wehren oder Resignieren?
Ihnen ist durch eine Kapitalanlage ein finanzieller Schaden entstanden? Dann sollten Sie Schadensersatz verlangen! Sie glauben, dass Sie einem großen Konzern gegenüber keine Chancen haben? Wenn Sie so denken, dann gehören Sie zu den Menschen die jährlich aus Unkenntnis heraus, auf Millionen Euro Schadensersatzzahlungen einfach verzichten!
In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Anleger können wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im Kapitalanlagebereich nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen.
Der BSZ e.V. organisiert über seine Interessengemeinschaften dieses gemeinsame, koordinierte Vorgehen für Anleger. Bereits im Vorfeld einer klageweisen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen werden Informationen durch den BSZ e.V. gebündelt. Kommt eine außergerichtliche Einigung nicht zustande, können Anleger für das gemeinsame klagweise Vorgehen im Rahmen von streitgenössischen Klagen gebündeltwerden. Die betroffenen Anleger bilden so etwas wie eine Klagegemeinschaft, weil Streitgegenstand und die tatsächlichen rechtlichen Vorgaben nahezu identisch sind.
Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die im Bereich des Kapitalanlagerechts nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte dieser Kanzleien haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch etliche Vergleiche für ihre Mandanten unter Beweis gestellt.
Der Vorstand des BSZ e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut. Sollten Sie gute Erfahrungen mit Rechtsanwälten gemacht haben, oder als Rechtsanwalt an einer Zusammenarbeit mit dem BSZ e.V. interessiert sein, können Sie sich jederzeit an den Vorstand wenden.
Ihre Erfahrungen
Helfen Sie uns und anderen Anlegern indem Sie uns Ihre Erfahrung mitteilen, denn wer klug ist baut vor und informiert sich, bevor es zu spät ist.
Die Zahl der Anleger die in eine fragwürdige Kapitalanlage investiert haben ist sehr oft verblüffend hoch. Geht das Geld bei einer Anlage verloren, behalten viele Geschädigte dies jedoch für sich. Sie glauben nämlich, dass es nur eine geringe Zahl von weiteren Opfern gibt. In Wirklichkeit gibt es meist eine Vielzahl Geschädigter, was aber durch das Schweigen der geschädigten Anleger der Öffentlichkeit nicht bewusst ist.
Der BSZ e.V. bittet Geschädigte dringend, Informationen nicht für sich zu behalten sondern darüber zu berichten. Nur so kann Schaden für weitere Anleger verhindert werden Mit Ihrer Information an uns betreiben Sie aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz. Dafür danken wir ihnen schon jetzt.
Kritik ist immer gut!
Auch der BSZ e.V. ist trotz aller Recherche nicht vor Fehlern und Desinformation gefeit. Helfen Sie mit, dieses Informationsangebot zu optimieren und scheuen nicht davor, uns auf etwaige Fehler unserer Berichte hinzuweisen. Nur ein kontrollierter Anlegerschutz hat Bestand.
Wir bieten Ihnen darüber hinaus für Ihren Fallbericht die Möglichkeit der kostenlosen Publikation auf dieser Website. Sie bleiben in jedem Fall anonym.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen Sie die Vorteile innerhalb einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
Ein Antrag zur Aufnahme als Fördermitglied in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Zum Schluss die gute Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Datum: 12.02.2018 - 10:12 Uhr
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