Eis und Schnee vor der Fahrt entfernen / Wer nur mit kleinem Guckloch fährt, riskiert Unfall und Bußgeld
(ots) - Wenn das Auto am Morgen von einer Schnee- und
Eisschicht bedeckt ist, wartet Arbeit: Blinker, Rücklichter,
Scheinwerfer, Kennzeichen, Motorhaube und das Autodach müssen vor
Fahrtantritt von Schnee und Eis frei sein, damit weder der
nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallende
Schneemengen und Eisstücke gefährdet werden.
Bei der Frontscheibe reicht es nicht, nur ein kleines Guckloch
freizukratzen. Wer dies dennoch tut, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Auch durch die Seitenscheiben muss die Sicht frei sein, andernfalls
erhöht sich das Unfallrisiko erheblich. Wichtig für gute Sicht:
genügend Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. Beim Kratzen
nicht mit zu viel Druck hin und her kratzen, sonst wirken
Schmutzpartikel wie Schmirgelpapier. Bevor man das Auto abstellt, die
Scheibenreinigungsanlage kurz laufen lassen; so wird die Scheibe
gereinigt und beim Kratzen am Morgen besteht weniger Gefahr durch
Streumittelreste. Die Scheiben mit heißem Wasser zu enteisen, ist
keine gute Idee. Es besteht die Gefahr, dass die vereisten Scheiben
aufgrund des Temperaturunterschieds Risse bekommen oder sogar
springen. Zudem gefriert das Wasser auf der Scheibe wieder, sobald
sie erkaltet.
Generell gilt: Den Motor beim Eiskratzen und Schneefegen nicht im
Stand laufen lassen. Wer es dennoch tut, verursacht unnötigen Lärm,
Abgase und riskiert ein Bußgeld. Im Winter empfiehlt der ADAC einen
Eiskratzer, einen kleinen Besen, eine Abdeckfolie für die
Windschutzscheibe im Auto und für den Notfall einen
Türschloss-Enteister in der Manteltasche dabei zu haben.
Pressekontakt:
ADAC e.V.
Katharina Lucà
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.luca(at)adac.de
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Datum: 09.02.2018 - 11:20 Uhr
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