Fahrzeuge von Schnee und Eis befreien: Missachtung ist grob fahrlässig / TÜV Rheinland: Folgen für Verkehrsteilnehmer können gravierend sein / Gerüste an Rastplätzen als Hilfestellung für Lkw-Fahrer (AUDIO)
(ots) -
Wenn die Temperaturen fallen, haben Pkw- und Lkw-Fahrer eine
besondere Sorgfaltspflicht: Vor Fahrtbeginn müssen sie sicherstellen,
dass ihre Fahrzeuge gründlich von Schnee und Eis befreit sind. Für
den Lastkraftverkehr eine besondere Herausforderung, müssen die
Fahrer ihr Fahrzeug doch mitunter in vier Meter Höhe kontrollieren.
"Im Winter werden auf Raststätten und Autohöfen meist Gerüste
aufgebaut, damit die Fahrer ihre Lkw gründlich kontrollieren und
gegebenenfalls reinigen können", sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte
bei TÜV Rheinland. "Aufgrund von Stress und Zeitdruck kommen aber
immer wieder einige dieser Pflicht nicht nach. Ein grob fahrlässiges
Verhalten, das gerade bei Lkw dramatische Folgen haben kann."
Mehr als 100 Liter Wasser auf Lkw-Planen möglich So können sich
auf einer Lkw-Plane mehr als 100 Liter Wasser ansammeln und über
Nacht zu Eis gefrieren. Bei Kurvenfahrten und Bremsmanövern etwa
verwandeln sich solche Eisplatten in überaus gefährliche Geschosse,
die Windschutzscheiben durchschlagen oder abrupte Ausweichmanöver des
nachfolgenden Verkehrs zur Folge haben können. Zudem sind Radfahrer
und Fußgänger herabfallenden Eisplatten schutzlos ausgeliefert. "Wer
sein Fahrzeug nicht von Schnee und Eis befreit, begeht grundsätzlich
eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es durch diese zu Unfällen, bei denen
Menschen zu Schaden kommen, liegen Straftaten vor. Dann sprechen wir
beispielwseise von fahrlässiger Körperverletzung und im Extremfall
von fahrlässiger Tötung", so Mißbach.
Sichtbehinderung durch Schnee
Auch die Folgen von vermeintlich geringen Schneemengen auf dem
Dach können gravierend sein. Beim Beschleunigen kann es durch den
Fahrtwind zu regelrechten Schneewolken kommen, die dem nachfolgenden
Verkehr die Sicht nehmen. "Großen Abstand zu halten ist das Einzige,
was betroffene Verkehrsteilnehmer in diesem Fall tun sollten", rät
Mißbach. Auf keinen Fall versuchen, das betreffende Fahrzeug zu
überholen. Das Risiko, beim Überholen von herabfallendem Eis und
Schnee getroffen zu werden, ist viel zu groß.
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Datum: 09.02.2018 - 10:00 Uhr
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