Rheinische Post: Sportausschuss-Mitglieder fordern Einbindung von DOSB bei Esports-Debatte
(ots) - Im Sportausschuss des Bundestages regt sich
Unbehagen über den Umgang der großen Koalition mit der Anerkennung
von Esports als Sportart. "Die Groko betreibt hier reine
Symbolpolitik und eine Anbiederung an junge Wähler, statt den Ausbau
der digitalen Infrastruktur insgesamt entschlossen anzupacken", sagt
Britta Dassler, sportpolitische Sprecherin der
FDP-Bundestagsfraktion, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen
Post" (Freitagausgabe). "So sehr die Förderung des Esports zu
begrüßen ist, kann die Anerkennung nur im Konsens mit dem DOSB
erfolgen. Wir sind gespannt auf die tatsächliche Umsetzung dieser
Ankündigungen und werden diese kritisch begleiten." Auch bei den
Grünen ist man überrascht darüber, dass der Deutsche Olympische
Sportbund nicht in den Prozess eingebunden wird. "Die Groko hat
erkannt, dass Esports ein Zukunftsthema ist, so weit so gut", sagte
Monika Lazar, Sprecherin der Grünen im Sportausschuss. "Merkwürdig
aber ist, dass die Groko Esports eigenständig als Sport anerkennen
will. Die Anerkennung von Sportarten ist gemeinhin Angelegenheit des
DOSB. Das ergibt sich aus der Autonomie des Sports, die an anderer
Stelle im Koalitionsvertrag auch extra betont wird."
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 08.02.2018 - 11:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1578757
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Sport
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 87 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Sportausschuss-Mitglieder fordern Einbindung von DOSB bei Esports-Debatte
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).