Am Morgen danach nicht ans Steuer / Restalkohol gefährdet Sicherheit und Führerschein (FOTO)
(ots) -
Die Gefahr von Restalkohol im Blut wird immer wieder unterschätzt.
Gerade zur Karnevalszeit ist das Risiko hoch, sich mit einem zu hohen
Promillewert unwissentlich morgens ans Steuer zu setzen. Wer
beispielsweise bis Mitternacht Alkohol trinkt und eine
Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille hat, darf auch am nächsten
Morgen nicht Auto fahren. Der Körper baut - je nach individueller
Konstitution - pro Stunde etwa 0,1 Promille ab. Um neun Uhr morgens
läge der Promillewert rein rechnerisch noch bei etwa 0,6 Promille. Zu
viel, um Auto fahren zu dürfen. Wer mit 0,5 Promille oder mehr ein
Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit
zeigt, muss mit einen Bußgeldbescheid über 500 Euro, einem Monat
Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Wer einen
alkoholbedingten Fahrfehler begeht - zum Beispiel Schlangenlinien
fährt - muss schon ab 0,3 Promille Blutalkohol mit einer Geld- oder
Freiheitsstrafe, Punkten und Führerscheinentzug rechnen.
Der tatsächliche Promillegehalt im Blut zu einem bestimmten
Zeitpunkt lässt sich aufgrund vieler Einflussfaktoren nicht einfach
ausrechnen. Zu diesen Faktoren zählen beispielsweise die Magenfüllung
zum Zeitpunkt der Alkoholaufnahme sowie die individuelle körperliche
Voraussetzung. Zudem können Medikamente den Abbau des Alkohols
beeinträchtigen oder kritische Wechselwirkungen auslösen.
Promille-Abbau-Beschleuniger oder Wundermittel gibt es nicht. Auch
Kaffee trinken, schwitzen oder schlafen hilft nicht, um den
Promillewert schneller sinken zu lassen.
"Null Promille" heißt es für Fahranfänger in der Probezeit oder
vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Für Radfahrer hat die
Rechtsprechung die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille
festgelegt. Erreicht ein Fahrradfahrer diesen Wert und nimmt am
Verkehrsgeschehen teil, begeht er eine Straftat. Der ADAC rät allen
Autofahrern, im Zweifelsfall auch am nächsten Tag öffentliche
Verkehrsmittel oder ein Taxi zu nutzen.
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Datum: 06.02.2018 - 13:20 Uhr
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