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Roller und Co. brauchen neues Versicherungskennzeichen / Stichtag: 1. März - Versicherungsschutz nur mit gültigem blauen Kennzeichen (FOTO)

ID: 1577679


(ots) -
Tipps für den Alltag

Blau ist die Farbe des Jahres: Ab dem 1. März müssen alle
Kleinkrafträder statt einem schwarzen ein blaues
Versicherungskennzeichen tragen. Ein korrektes Kennzeichen ist
wichtig, denn ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht
sich strafbar. Wer sein Kleinkraftrad erst später aus der Garage
holt, wenn es wieder warm und sonnig ist, kann das
Versicherungskennzeichen aber auch später kaufen. Die Prämienhöhe
richtet sich, dann nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer
beispielsweise erst ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf sondern für
zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahrs. Wo es die
Kennzeichen gibt? Direkt bei der Versicherung.

Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur
überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch
überdurchschnittlich oft gestohlen. Beides zeigt: Ein umfassender
Versicherungsschutz ist nötig. Dies gilt insbesondere bei
Personenschäden. Wird z.B. ein gut verdienender, junger Familienvater
bei einem Verkehrsunfall durch die Schuld des Rollerfahrers schwer
verletzt und behält bleibende Schäden zurück, sind Entschädigungen in
Millionenhöhe durchaus realistisch. Im Bereich der Kleinkrafträder
bietet die HUK-COBURG eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100
Millionen Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden ab 38 Euro und die Teilkasko-Versicherung mit 150
Euro Selbstbeteiligung ab 27 Euro an.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen,
gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller
oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50
Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer
pro Stunde fahren. Weniger bekannt ist laut der HUK-COBURG, dass es
Pedelecs gibt, die ein Versicherungskennzeichen tragen müssen: Die




sogenannten S-Pedelecs. Bei diesen schnellen Pedelecs wird die
Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern
pro Stunde abgeschaltet und die Leistung des Motors liegt bei 500
Watt.



Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/96-2084
Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 06.02.2018 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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