Crypto.exchange GmbH. – BaFin ordnet unverzügliche Abwicklung der Bitcoin-Handelsplattform an – CLLB vertritt Geschädigte
(IINews) - München, Berlin 31.01.2018 – Die deutsche Aufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFiN) sieht im Handel mit Cryptocurrencies ein erlaubnispflichtiges Finanzgeschäft und untersagt die weitere Tätigkeit für deutsche Kunden. Geschädigte Anleger sollten Ansprüche prüfen.
Von der höchsten deutschen Finanzaufsicht, der BaFin, wurde erneut entschieden: Wer in Deutschland mit Kryptowährungen (Cryptocurrencies), wie Bitcoin, Monero, Ripple, Ether & Co. handelt, braucht dafür eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis.
Das Unternehmen Crypto.exchange warb im Internet – u.a. auf der Seite www.btc-now.de – damit, Bitcoin in Euro umzutauschen. Dabei behauptete es, durch die BaFin geprüft worden zu sein, was nicht stimmte. Anleger sollten nach dem Geschäftsmodell der Börse, ihre Bitcoins an die Tauschbörse schicken, damit diese die so erhaltenen Bitcoins (BTC) an einer weiteren Börse verkaufen könne. Der dort erzielte Kaufpreis sollte den Anlegern innerhalb einer Zeitspanne von 30 Minuten überwiesen werden.
Nach Ansicht der obersten deutschen Finanzaufsicht, betreibt die Crypto.exchange GmbH damit ein genehmigungspflichtiges Finanzkommissionsgeschäft, ohne über die erforderliche Genehmigung zu verfügen.
Die BaFin stellt in ihrer aktuellen Pressemitteilung ausdrücklich klar, dass das Unternehmen entgegen seiner Eigenwerbung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin tätig ist.
Die Verfügung der BaFin zur Rückabwicklung der Geschäfte ist sofort vollziehbar.
Bitcoin und weitere Kryptowährungen gelten der BaFin zufolge nach dem Kreditwesengesetz (KWG) als Rechnungseinheit und seien auch allgemein als Finanzinstrument im Sinne des KWG zu qualifizieren.
Da der Betreiber die Rechnungseinheiten im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kunden ankauft und verkauft, ist das Geschäft als Finanzkommissionsgeschäft und damit als Bankgeschäft einzustufen und damit erlaubnispflichtig, so die BaFin weiter.
Kunden der Handelsplattform, denen durch die Abwicklung und fehlende Erlaubnis ein Schaden entstanden ist, sollten prüfen lassen, ob und welche Ansprüche ihnen gegen die Plattform und ggf. auch gegen die Geschäftsführer persönlich zustehen. Zudem droht weiteren Handelsplattformen in Deutschland, die mit Kryptowährungen handeln, aber keine entsprechende Genehmigung der BaFin vorlegen können, ein ähnliches Schicksal, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB, die sich bereits umfassend mit den Themen Cryptocurrencies und Blockchain befasst.
CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie
István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastrasse 1, 10178 Berlin, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 31.01.2018 - 15:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1575763
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: István Cocron
Stadt:
München
Telefon: 089/ 552 999 50
Kategorie:
Allgemeines & Information
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 289 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Crypto.exchange GmbH. – BaFin ordnet unverzügliche Abwicklung der Bitcoin-Handelsplattform an – CLLB vertritt Geschädigte
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).