ARAG Miet-Rechtsschutz Sofort (FOTO)
(ots) -
Die neue Rückwärtsversicherung für ausgewählte mietrechtliche
Streitigkeiten - Verkaufsstart ab dem 05.02.2018
- Die Innovation der ARAG: Wir helfen Mietern bei Rechtsproblemen
weiter, die bereits bis zu 12 Monate vor Vertragsabschluss
entstanden sind
- Zwei Produktvarianten: Miet-Rechtsschutz Sofort und
Miet-Rechtsschutz Sofort Extra
- Deckung eines Schadens bei Nebenkosten, Reparaturen,
Kautionsrückzahlung, Abwehr einer Mieterhöhung und Abwehr einer
Eigenbedarfskündigung (Miet-Rechtsschutz Sofort Extra)
- Versicherungsschutz auch bei künftigen Konflikten mit dem Vermieter
und das ohne Wartezeit
Zuhause ist mehr als ein Dach über dem Kopf - es gibt Raum zur
individuellen Entfaltung. Doch der Traum vom entspannten Leben kann
für die 43 Prozent der deutschen Haushalte, die laut einer neuen
repräsentativen Umfrage der ARAG zur Miete wohnen, schnell platzen.*
Etwa jeder Fünfte davon hatte schon einmal Ärger mit seinem Vermieter
- und oftmals keinen Rechtsschutz.
Damit sich Mieter künftig auch bei einem bereits eingetretenen
Mietrechtskonflikt wehren können, hat die ARAG eine im Markt
einzigartige Versicherungslösung entwickelt: den Miet-Rechtsschutz
Sofort.
"Dadurch verfügen wir neben dem 2016 erfolgreich eingeführten
Verkehrs-Rechtsschutz Sofort über eine zweite zukunftsweisende
Rückwärtsversicherung, die einen bereits eingetretenen Schadenfall
abdeckt", erläutert Dr. Matthias Maslaton, Vorstand für Vertrieb,
Produkt und Innovation der ARAG SE.
Mit 23,2 %** hatten Wohnungsmietsachen den höchsten Anteil an
allen Zivilverfahren vor deutschen Zivilgerichten im Jahr 2016. Auch
in der Berufungsinstanz weisen Wohnungsmietsachen mit 19,8 %** einen
hohen Anteil auf.
Zwei Produktvarianten mit ARAG Miet-Rechtsschutz Sofort und ARAG
Miet-Rechtsschutz Sofort Extra
Der ARAG Miet-Rechtsschutz Sofort ist für folgende Streitigkeiten
genau das Richtige:
- Nebenkosten:
Es sollen fehlerhafte Nachzahlungsbeträge erstattet und künftig
höhere Vorauszahlungen geleistet werden? Rund 22 Prozent aller Mieter
hierzulande haben sich mit dem Vermieter schon mal um die Nebenkosten
gestritten.* Die ARAG steht ihren Kunden jetzt auch nachträglich zur
Seite. Das Gleiche gilt, wenn der Vermieter mit der Erstellung der
Nebenkostenabrechnung im Verzug ist oder ein Guthaben daraus nicht
auszahlt.
Beispiel: Der Mieter will sich gegen die Nachforderung in Höhe von
600 Euro aus der letzten Nebenkostenabrechnung und der künftigen
monatlichen Vorauszahlung von 50 Euro wehren.
Ein Fachanwalt hilft, den Fall mit dem Vermieter zur Zufriedenheit
(Einigung) zu klären. Die ARAG begleicht seine Rechnung über rund 400
Euro.
Geht derselbe Fall vor Gericht und der Mieter unterliegt, fallen
Anwaltskosten, Gerichtskosten und zu erstattende Anwaltskosten der
Gegenseite (Vermieter) von rund 1.000 Euro an.
Für ein verlorenes Berufungsverfahren fallen zusätzlich Kosten von
rund 1.100 Euro an.
Die Gesamtkosten des Falls betragen dann rund 2.100 Euro.
- Reparaturen:
Der Vermieter wirft seinem Mieter vor, das Mietobjekt nicht im
ordnungsgemäßen Zustand übergeben zu haben? Die ARAG setzt sich für
ihren Kunden ein.
Beispiel: Nach Auszug verlangt der Vermieter 1.600 Euro
Schadensersatz wegen angeblicher Beschädigung der Wohnung.
Ein Rechtsanwalt schafft es, dass die Streitigkeit
außergerichtlich durch einen Vergleich beigelegt wird. Die
Rechtsanwaltsgebühren betragen rund 520 Euro. Geht derselbe Fall vor
Gericht und der Mieter unterliegt, fallen Anwaltskosten,
Gerichtskosten und zu erstattende Anwaltskosten der Gegenseite
(Vermieter) von rund 1.300 Euro an.
Für ein verlorenes Berufungsverfahren fallen zusätzlich Kosten von
rund 1.400 Euro an.
Die Gesamtkosten des Falls betragen dann rund 2.700 Euro.
- Kautionsrückzahlung:
Die Rückerstattung der Kaution lässt auf sich warten? Der
Vermieter behält einen Teil davon ein? Stress rund um die Kaution -
die ARAG hilft auch in diesem Fall weiter.
Beispiel: Der Vermieter zahlt nach Auszug die Kaution in Höhe von
2.200 Euro nicht aus.
Ein Rechtsanwalt erreicht eine Einigung mit dem Vermieter. Für
seine Tätigkeit fallen Kosten in Höhe von rund 690 Euro an, die die
ARAG trägt.
Geht derselbe Fall vor Gericht und der Mieter unterliegt, fallen
Anwaltskosten, Gerichtskosten und zu erstattende Anwaltskosten der
Gegenseite (Vermieter) von rund 1.700 Euro an.
Für ein verlorenes Berufungsverfahren fallen zusätzlich Kosten von
rund 1.800 Euro an.
Die Gesamtkosten des Falls betragen dann rund 3.500 Euro.
- Abwehr einer Mieterhöhung:
Der Vermieter will die Miete erhöhen? Verweigert sein Mieter die
Zustimmung, muss er diesen darauf verklagen. Denn gegen dessen Willen
lässt sich die Erhöhung nur gerichtlich durchsetzen. Ein von der ARAG
bezahlter und vom Kunden beauftragter Anwalt unterstützt den Mieter
dabei, die Klage des Vermieters abzuwehren.
Beispiel: Der Vermieter will wegen Modernisierungsmaßnahmen die
Miete um monatlich 80 Euro erhöhen, der Mieter will die notwendige
Zustimmung dazu nicht erteilen.
Für das verlorene Klageverfahren vor dem Amtsgericht fallen
Anwaltskosten, Gerichtskosten und zu erstattende Anwaltskosten der
Gegenseite (Vermieter) von rund 760 Euro an.
Erledigt sich derselbe Fall aufgrund eines außergerichtlichen
Vergleichs, fallen Anwaltskosten von rund 290 Euro an.
Für ein verlorenes Berufungsverfahren fallen zusätzlich Kosten von
rund 740 Euro an.
Die Gesamtkosten des Falls betragen dann rund 1.500 Euro.
- Eigenbedarfskündigung
Die zweite Produktvariante - der ARAG Miet-Rechtsschutz Sofort
Extra - sichert auch Streitigkeiten rund um die
Eigenbedarfskündigungen ab. Will der Kunde gegen eine solche
Kündigung seines Vermieters vorgehen, übernimmt die ARAG die
außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten.
Beispiel: Der Vermieter kündigt das Mietverhältnis (Warmmiete
monatlich 650 Euro), damit ein Familienmitglied in die Wohnung
einziehen kann.
Erledigt sich dieser Fall aufgrund eines außergerichtlichen
Vergleichs, fallen Anwaltskosten von rund 1.500 Euro an.
Für das verlorene Klageverfahren vor dem Amtsgericht fallen
Anwaltskosten, Gerichtskosten und zu erstattende Anwaltskosten der
Gegenseite (Vermieter) von rund 3.700 Euro an.
Für ein verlorenes Berufungsverfahren fallen zusätzlich Kosten von
rund 3.900 Euro an. Die Gesamtkosten des Falls betragen dann rund
7.600 Euro.
"So unterstützen wir betroffene Mieter dabei, ihre Interessen
gegebenenfalls vor Gericht durchzusetzen; wenn erforderlich durch
alle Instanzen", erklärt Zouhair Haddou-Temsamani, ARAG
Hauptabteilungsleiter Vertrieb Innendienst / Produktmanagement
National. Und ergänzt: "Auch wenn der Mieter bei Erhalt der Kündigung
noch gar nicht bei der ARAG versichert war!"
Maximaler Kostenschutz - auch bei künftigen Leistungen, ohne
Wartezeit
Über die Sofort-Leistungen hinaus sichern der ARAG
Miet-Rechtsschutz Sofort und der ARAG Miet-Rechtsschutz Sofort Extra
auch die rechtliche Unterstützung bei späteren Streitigkeiten im
Rahmen des ARAG Immobilien Rechtsschutzes Komfort rund um das
Mietobjekt ab - und das ohne Wartezeit.
So übernimmt die ARAG die außergerichtlichen Anwaltskosten des
Kunden. Beispielsweise wenn ein Rechtsanwalt individuell berät,
Schreiben aufsetzt oder mit der Gegenseite verhandelt. Außerdem
werden die Kosten für Prozess, Anwalt, Zeugenentschädigung sowie
gerichtlich bestellte Gutachter getragen. Ebenfalls werden die Kosten
der Gegenseite übernommen, wenn der Versicherungsnehmer vom Gericht
dazu verpflichtet werden sollte.
Die Mindestlaufzeit der beiden Produkte beträgt drei Jahre. Der
Versicherungsschutz kostet bis zu einer Bruttojahresmiete von 15.000
Euro für den ARAG Miet-Rechtsschutz Sofort monatlich 23,10 Euro und
für den ARAG Miet-Rechtsschutz Sofort Extra monatlich 51,63 Euro.
* Umfrage: "ARAG Mietrechtsschutz", KANTAR TNS im Auftrag der ARAG
SE (Befragungszeitraum 26.10. -30.10.2017), n = 1.040
** Quelle: Rechtspflege Zivilgerichte, Statistisches Bundesamt
(Destatis), erschienen am 20.09.2017
Pressekontakt:
Brigitta Mehring Konzernkommunikation ARAG SE
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Fax: 0211 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring(at)ARAG.de
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Datum: 31.01.2018 - 11:28 Uhr
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