InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ICO in Deutschland? Was ist SAFT im Zusammenhang mit ICOs? CLLB Rechtsanwälte klärt Fragen rund um ICOs, Crypto- und Blockchains

ID: 1574750

München, Berlin, 29.01.2018
Fast täglich liest man von erfolgreichen Projekten, die mit Hilfe von ICOs (Initial Coin Offerings) finanziert wurden. Fast genauso oft, liest man von selbsternannten Blockchain Genies, die sich völlig überrascht der Justiz oder Finanzaufsicht gegenüber zu verantworten haben, da die aufsichts- und steuerrechtliche Komponente ihrer unternehmerischen Tätigkeiten völlig außer Acht gelassen wurden. Die Welt der ICOs, Blockchains und Cryptocurrencies ist noch weitgehend unreguliert. Das ist auf der einen Seite spannend, auf der anderen Seite zumindest auch verwirrend, wenn nicht rechtlich gefährlich. Mit SAFT (Simple Agreement for Future Tokens) soll mehr Klarheit und Beruhigung in die Crypto-Welt einkehren.


(IINews) - Was ist SAFT?
SAFT steht als Abkürzung den Begriff „Simple Agreement for Future Tokens“. Diese neue Vereinbarung zwischen Investoren und ICO Unternehmern soll weltweit sicherstellen, dass ICOs aufsichts- und strafrechtlich korrekt gehandhabt werden und dadurch Investoren und Unternehmer mehr Sicherheit für ihr Handeln gewährleisten. Zudem soll durch SAFT erreicht werden, dass Investoren ihr Geld nicht durch ICOs verlieren
.
Nach dem Whitepaper (Organisationsdarstellung) handelt es sich bei SAFT um einen Vertrag über ein Investment in einen ICO. Ziel von SAFT ist es, dass Anbieter von ICOs an Stelle der bisher unregulierten Token eine solche Vereinbarung an ihre Investoren verkaufen. Damit wäre das Problem der heute zwingenden Unterscheidung zwischen Security und Utility Token ggf. zu lösen.

Der neue SAFT Vertrag verpflichtet die Investoren eines ICO dazu, die Entwickler des ICO finanziell zu unterstützen. Die Entwickler müssen sich dazu verpflichten, die von Seiten der Investoren erhaltenen Mittel zweckgerichtet zu verwenden und ein entsprechendes Netzwerk aufzubauen.

Nur das dann errichtete Netzwerk soll dann Token enthalten. Diese werden sodann an die Investoren „ausgeliefert“. Den Investoren ist es dabei freigestellt, ob sie die so erhaltenen Token halten, oder weiterverkaufen.

SAFT soll zudem absichern, dass die angebotenen Tokens nicht gegen die international geltenden finanzmarktrechtlichen Regulierungsbestimmungen verstossen. Dadurch, dass durch die Vereinbarung die Funktionalität der Token abgesichert ist, könne man keine nicht-funktionalen Token herausgeben.
SAFT als Vermittler
Im Prinzip ist die Vereinbarung von SAFT ein Mittler, der sich zwischen die Unternehmer eines ICO und dessen Investoren schaltet. Die Investoren kaufen mit SAFT eine Garantie für die Funktionalität der Coins, wobei das dadurch eingesammelte Kapital in die Entwickler der Tokens investiert wird.
Der daraus resultierende Vorteil ist nach Vorstellung der Erfinder des SAFT Systems, dass die herausgegebenen Coins nicht mehr dem Howey-Test entsprechen müssen. Durch den Howey-Test wird ermittelt, ob es sich um einen regulierungspflichtigen Security Token, oder um einen regulierungsfreien Utility Token handelt.





SAFT soll also dazu dienen, die Klassifizierung von Tokens als Wertpapiere (security tokens) zu umgehen. Durch den Umweg über SAFT würden die Token nach Ansicht der Initiatoren an sich keine Wertpapiere darstellen.

Hier liegt dann auch der Haken des SAFT Systems.
So einfach ist es dann doch nicht

Das Cardozo-Blockchain-Projekt der Yeshiva Universität in New York hat mit einer aktuellen juristischen Stellungnahme auf das SAFT-Vorhaben reagiert und stellt folgendes fest:

„Gerichte und der SEC (Amerikanische Börsenaufsicht) haben wiederholt erklärt, dass sich die Prüfung, ob es sich bei einem ICO um ein Wertpapier handelt, nicht auf festgelegte Regeln, sondern auf relevante und wandelbare Fakten, Umstände und ökonomische Realitäten bezieht.“

Weiter führt der Bericht aus:
“Das Investment-Schema in mehrere Teile aufzuteilen, ändert nichts an der Tatsache, dass akkreditierte Investoren Token kaufen, um darin zu investieren. Auch wird es ein Gericht nicht davon abhalten, diese Tatsachen ins Auge zu fassen, wenn sie entscheiden müssen, ob es sich um Wertpapiere handelt oder nicht.”
Kritik an SAFT

Ein großes Problem bei SAFT ist daher dessen Umsetzbarkeit.

Während sich das aktuelle Whitepaper der Entwickler von SAFT nur am US-amerikanischen Markt und den dort verwendeten Howey-Test orientiert, hat es doch das Ziel, weltweit für Investoren und ICOs zugänglich zu sein, um einen neuen Standard zu schaffen.

Einheitliche Regulierungen gewünscht

Auch wenn Blockchain & Co. auf ein deszentrales System setzen, ist niemandem geholfen, wenn bei Anwendung dieser technischen Neuerungen ein rechtsfreier, oder zumindest rechtsunsicherer Raum entsteht, in dem alle Beteiligten ständig damit rechnen müssen, mit dem Gesetzt in Konflikt zu geraten. Es besteht daher auf jeden Fall Handlungsbedarf, um die für eine funktionierende Wirtschaft essentielle Rechtssicherheit wiederherzustellen.
Ob sich letztlich das SAFT System durchsetzen wird, oder nicht, ist erstmal nicht entscheidend. Wichtig ist, dass die Crypto-Welt sich auch in dieser Frage weiterbewegt und ggf. sogar die Finanzmarktaufsichten der Länder sich gemeinsam überlegen, wie mit der neuen Technologie und den sich daraus ergebenden Trends der Unternehmensfinanzierung umgegangen werden soll.

CLLB Rechtsanwälte werden den Bereich der ICOs im In- und Ausland weiterverfolgen und aktuell berichten. Rechtsanwalt István Cocron steht zudem für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastrasse 1, 10178 Berlin, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Investitionen in die existenziellen Bedürfnisse der Menschheit
Dipl.-Kfm. Andreas Wulfgramm, unabhängiger Honorar Finanzanlagenberater für Mediziner, launcht Website
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 29.01.2018 - 15:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1574750
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Istvan Cocron
Stadt:

Berlin, München


Telefon:

Kategorie:

Geldanlage


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 139 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ICO in Deutschland? Was ist SAFT im Zusammenhang mit ICOs? CLLB Rechtsanwälte klärt Fragen rund um ICOs, Crypto- und Blockchains
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.237
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 61


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.