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Audi Skandal - Anwälte reichen erste Klagen gegen Audi auf Schadensersatz bei 3,0 l TDI Fahrzeugen (A5, Q7) ein

ID: 1574208


(ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhebt im Audi Abgasskandal erstmals 2
Klagen für Geschädigte, die 3,0 l Fahrzeuge der Audi AG (Audi A5 3,0
l TDI und Audi Q7 3,0 l TDI) erworben haben. Damit weitet sich die
Klageflut auch auf die Audi AG aus.

Erst kürzlich ist in den Medien darüber berichtet worden, dass die
Audi AG mehr als 100.000 3,0 l Fahrzeuge aufgrund einer Anordnung des
Kraftfahrt-Bundesamtes zurückrufen muss. Betroffen sein sollen die
Modelle Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ 5, Q7. Allen Modellen soll
gemein sein, dass sie einen 3,0 l Dieselmotor verbaut haben. Die
Fahrzeuge soll nach Presseberichten außerdem bis zum Jahre 2017
gebaut und verkauft worden sein.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die
bundesweit bereits mehr als 5.500 Gerichtsverfahren gegen den
VW-Konzern führt, reicht nunmehr gegen 2 Händler und gegen die Audi
AG Klagen vor dem Landgericht Offenburg und vor dem Landgericht
Kassel ein.

Die Geschädigten erwarben bzw. leasten im Jahre 2015 und im Jahre
2016 einen Audi A5 mit einem 3,0 l TDI Motor und einen Audi Q7 mit
einem 3,0 l TDI Motor. Sie verlangen von dem Händler die Rücknahme
des Fahrzeugs. Sie berufen sich dabei auf eine erst kürzlich bekannt
gewordene Pressemitteilung des OLG Hamm, nach der manipulierte
Fahrzeuge mangelhaft sind und ohne Fristsetzung zur Nachbesserung
zurückgegeben werden können. Das OLG Hamm teilt in einer
Pressemitteilung vom 11.01.2018 mit:

"Der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat heute den
Rechtsstreit eines vom sog. "Abgasskandal" betroffenen
Fahrzeuginhabers aus Halver gegen einen beklagten Autohändler aus
Holzminden mündlich verhandelt (Az. 28 U 232/16 OLG Hamm). In der
mündlichen Verhandlung ist u.a. deutlich geworden, dass der Senat die




Abschaltvorrichtung des Fahrzeugmotors als Sachmangel des Fahrzeugs
(§ 434 Abs. 1. S. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch) beurteilen könnte
sowie von einer für den Käufer unzumutbaren Nachbesserung, die eine
hierauf gerichtete Fristsetzung entbehrlich machen könnte (§ 440 Satz
1 Bürgerliches Gesetzbuch), und von einem erheblichen Fahrzeugmangel
(§ 323 Abs. 5 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch) ausgehen könnte."

Gegenüber der Audi AG berufen sich die Geschädigten auf eine
vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und auf die Verletzung von
europarechtlichen Normen (Verletzung des Typengenehmigungsrechts).
Die Geschädigten verlangen von der Audi AG Schadensersatz.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der die Klagen federführend führt,
teilt mit: "Wir haben bundesweit massenhaft Urteile zu Gunsten der
VW-Geschädigten erstritten. Sollte es tatsächlich zutreffen, dass
auch die 3 l Fahrzeuge von Audi manipuliert wurden, stehenden
Geschädigten Schadensersatzansprüche zu, die wir durchsetzen werden.
Es liegt uns bereits eine dreistellige Anzahl an Fällen vor. Sollten
die Presseberichte zutreffen, wäre das Verhalten von Audi besonders
dreist, weil auch noch nach Bekanntwerden des Skandals im Jahre 2017
manipuliert worden wäre. In einem solchen Fall wäre es kaum
vorstellbar, dass die Schadensersatzansprüche nicht begründet sind.
Geschädigte haben daher sehr gute Chancen, das Fahrzeug zurückgeben
zu können. Wir werden in den nächsten Woche einige hundert Klagen
gegen Audi einreichen."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger).



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 26.01.2018 - 13:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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