Deutsche Umwelthilfe wird gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Rechtsmittel einlegen
(ots) - Deutsche Umwelthilfe fordert im laufenden
Rechtsverfahren den Entzug der Betriebserlaubnis für Diesel-Pkw mit
illegalen Abschalteinrichtungen
Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf über
den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Stilllegung von Euro 5
Diesel Pkw mit Betrugssoftware erklärt die DUH, dass sie kurzfristig
Kontakt mit der Landeshauptstadt Düsseldorf aufnehmen wird, um den
Weg für eine Sprungrevision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts
frei zu machen. Diese wurde ausdrücklich zugelassen und ermöglicht
eine schnellstmögliche Klärung der Rechtsfrage durch das
Bundesverwaltungsgericht.
"Die Rechtsansicht des Gerichts, dass einzelne Autos keine
Auswirkung auf die Luftqualität hätten, können wir nicht
nachvollziehen. An den stark belasteten innerstädtischen
Durchfahrtsstraßen beträgt der Anteil der Dieselfahrzeuge an der
Schadstoffbelastung bei Stickstoffdioxid 80 Prozent und mehr", so
Jürgen Resch Bundesgeschäftsführer der DUH. "Wir wussten, dass wir
mit dieser Klage, ebenso wie im Jahr 2005 mit unseren
Parallelverfahren zur Durchsetzung des einklagbaren ''Rechts auf
saubere Luft'', rechtliches Neuland beschreiten", so Resch weiter.
"Die Entscheidung des Gerichts, die Klage abzuweisen halten wir
aus gleich mehreren Punkten für unzutreffend. Das Klagerecht für
Umweltverbände ist durch den Europäischen Gerichtshof mehrfach
bestätigt worden, auch für vergleichbare Fälle wie diesen. Wir gehen
daher davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht diese rechtliche
Bewertung der DUH bestätigen wird, jedenfalls aber dem europäischen
Gerichtshof diese Frage zur Klärung vorlegt", sagt Rechtsanwalt Remo
Klinger, der die DUH in diesem Verfahren vertritt.
Links:
Zur Pressemitteilung "Betriebserlaubnis von Betrugs-VW ist
erloschen - Deutsche Umwelthilfe reicht Klage in zehn Städten mit
hoher Luftbelastung ein" vom 11.7.2017: http://l.duh.de/uwm29
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger
0171 2435458, klinger(at)geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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Datum: 24.01.2018 - 16:49 Uhr
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