Bitcoin - Nach dem Höhenflug droht der Ärger mit dem Finanzamt
(ots) - Der Bitcoin-Boom hat bei den Anlegern im Jahr 2017
für Jubel gesorgt. Der Kater könnte folgen. Denn die Gewinne
unterliegen der Einkommensteuer und hier dürfte es für viele Anleger
schwierig werden.
Kryptowährungen wie der Bitcoin sind in aller Munde. Der Bitcoin
schoss im Jahr 2017 geradezu durch die Decke. Lag der Kurs des
Bitcoin zu Beginn des Jahres noch bei 1000 US-Dollar, kratzte er am
Jahresende die 20.000-Dollar-Marke. Trotz einiger Kursschwankungen
dürften viele Anleger also satte Gewinne erzielt haben. Nun folgt
aber auch die Erklärung der Gewinne gegenüber dem Finanzamt. Gewinne
aus dem Handel mit Kryptowährungen unterliegen nicht der
Abgeltungssteuer, sondern der Einkommensteuer, erklärt die
Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Hier dürften für viele Anleger die Probleme beginnen. Denn die
Ermittlung der Gewinne ist schwierig und für den Laien kaum zu
bewältigen. Werden dem Finanzamt im Rahmen der
Einkommensteuererklärung aber falsche Zahlen übermittelt, kommt
schnell der Verdacht einer Steuerstraftat oder
Steuerordnungswidrigkeit mit unangenehmen Folgen für den
Steuerpflichtigen auf.
Gewinne, die 2017 durch den Kauf und Verkauf von Bitcoins und
anderen Kryptowährungen erzielt wurden, unterliegen der
Steuerpflicht. Erst nach einjähriger Haltedauer sind die Gewinne
steuerfrei. Für die Anleger heißt das, dass sie nun ihre Gewinne
durch den Handel mit Bitcoins detailliert erfassen und gegenüber dem
zuständigen Finanzamt offenlegen müssen. Wer dies unterlässt, kann
sich, ob bewusst oder ungewollt, steuerrechtlich strafbar machen.
Für die meisten Bitcoin-Anleger dürfte dies eine Mammut-Aufgabe
sein, da es sich um ungeheure Datenmengen handelt. Ihnen sollte aber
klar sein, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung wird schon lange nicht mehr
als Kavaliersdelikt behandelt, sondern kann drastisch sanktioniert
werden. Neben Geldstrafen können auch Freiheitsstrafen drohen.
Um sich rechtlich auf der sicheren Seite zu bewegen, können sich
Anleger, die in Bitcoins und andere digitale Währungen investiert
haben, an im Steuerrecht und Steuerstrafrecht kompetente
Rechtsanwälte wenden, die über das notwendige Know-how verfügen, die
steuerpflichtigen Gewinne exakt zu vermitteln. Ansonsten kann auf den
Höhenflug des Bitcoin ganz schnell der Ärger mit dem Finanzamt
folgen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale,
steuerrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart
berät die Kanzlei im Steuerrecht. Zu den Mandanten gehören nationale
und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle
Anleger und Privatpersonen.
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Datum: 24.01.2018 - 12:01 Uhr
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