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ADAC auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar / Wer haftet beim Automatisierten Fahren? Welche Grenzwerte sollen bei Cannabis-Fahrten gelten? Höhere Sanktionen bei Verkehrsverstößen?

ID: 1573165


(ots) - Seit Juni 2017 gibt es gesetzliche Regelungen für
hoch- und vollautomatisiertes Fahren. Zwar ist mit den ersten damit
ausgestatteten Fahrzeugen erst im Laufe dieses Jahres zu rechnen,
doch schon heute stellen sich Fragen zu künftigen Auswirkungen wie
etwa der nach der Haftung bei einem Unfall. Nach Ansicht des ADAC
darf sich die Frage nach der Haftungsregelung in der Praxis gar nicht
erst stellen. Die hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktionen müssen
so sicher ausgestaltet sein, dass bei ihrer Nutzung
selbstverschuldete Unfälle weitestgehend ausgeschlossen sind. Beim
56. Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt sich der Arbeitskreis
II mit diesem immer wichtigeren Thema.

Welche Grenzwerte bei Cannabis künftig gelten sollen, wird im
Arbeitskreis V diskutiert. Zu klären ist, ob bei einer einmaligen
Cannabis-Fahrt die Fahreignung angezweifelt werden darf, zumal dies
bei Alkoholfahrten erst ab 1,6 Promille der Fall ist? Relevant ist
das Thema nicht zuletzt deshalb, weil Ärzte bei schwerwiegenden
Erkrankungen seit 2017 Cannabis als Medizin verordnen können.

Von Bedeutung für die Verkehrsteilnehmer ist die im Arbeitskreis
VI diskutierte Sanktionierung bei Verkehrsverstößen. Unter Experten
wird kontrovers diskutiert, ob mit vergleichsweise geringen
Sanktionsmaßnahmen von bis zu 55 Euro ein verkehrsgerechtes Verhalten
erzielt werden kann, zumal in vielen Nachbarländern die Bußen
deutlich höher liegen. Nach Ansicht des ADAC kommt es nicht allein
auf die Höhe der Geldbuße an. So droht schon heute bei
schwerwiegenden Verstößen ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Außerdem greift bei gewichtigen Verstößen gegen die
Verkehrssicherheit das Punktesystem. Damit werden andere
Verkehrsteilnehmer vor ungeeigneten Fahrern geschützt.

Die einzelnen ADAC Presseinformationen zu den Arbeitskreisen




finden Sie unter www.presse.adac.de



Pressekontakt:
ADAC e.V.
Andreas Hölzel
Tel.: (089) 7676-5387
andreas.hoelzel(at)adac.de

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Datum: 24.01.2018 - 11:34 Uhr
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