Trotz sinkenden Zusatzbeitrags: Jede zweite Krankenkasse verlangt mehr als 15,6 Prozent
(ots) - Auf ein Prozent kann der Zusatzbeitrag bei der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 2018 sinken, so die aktuelle
Empfehlung des Gesundheitsministeriums. Doch jede zweite Kasse
verlangt mehr als das. Wer zu viel bezahlt, kann wechseln. Der
gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat deshalb Preise und
Leistungen von bundesweiten Anbietern unter die Lupe genommen. Das
Ergebnis: Bereits für 0,59 Prozent Zusatzbeitrag bekommen Versicherte
eine gute Leistungs-Abdeckung.
Mehr als 72 Millionen Menschen sind laut amtlicher Statistik
aktuell bei 110 Krankenkassen gesetzlich krankenversichert. Dabei
sind 95 Prozent der jeweils angebotenen Leistungen gleich, der
allgemeine Beitragssatz beträgt bei allen Kassen 14,6 Prozent des
Bruttoeinkommens. Unterschiede bestehen bei Service, Zusatzleistungen
und Erstattungen sowie beim verlangten Zusatzbeitrag, den jede Kasse
selbst festlegen kann. "Die Spanne beim Zusatzbeitrag reicht aktuell
von 0 bis 1,7 Prozent", sagt Annika Krempel, Versicherungsexpertin
bei Finanztip. "Wer eine Krankenkasse mit einem niedrigen
Zusatzbeitrag wählt, kann schnell einen dreistelligen Betrag im Jahr
sparen."
Gute Zusatzleistungen gibt es schon für 15,19 Prozent
Verbraucher sollten allerdings nicht allein aufs Geld achten: "Wer
wechseln möchte, sollte sich genau überlegen, welche Leistungen
wichtig sind, und die Angebote der Kassen entsprechend prüfen", rät
Krempel. Um Verbrauchern die Wahl der Krankenkasse zu erleichtern,
hat Finanztip jetzt Preise und Leistungen von 12 bundesweit
geöffneten Anbietern miteinander verglichen, unter anderem Service,
Familienleistungen und Vorsorge. "Mit einem Beitragssatz von 15,19
Prozent ist die HKK besonders günstig und bietet ein gutes
Leistungspaket", erklärt Krempel. Das umfassendste Leistungsangebot
gibt es aktuell bei der HEK. Allerdings liegt bei diesem Anbieter der
Beitragssatz mit 15,6 Prozent etwas höher.
Regionale Kassen können eine Alternative sein
Eine Alternative zu den bundesweiten Anbietern können regionale
Kassen sein. "Unter den zahlreichen BKKs, IKKs und AOKs kann es
einzelne Krankenkassen geben, die ebenfalls gute Leistungen bieten",
sagt Krempel. "Wer wechseln möchte, sollte deshalb auch die
Konditionen der Anbieter vor Ort prüfen." Wichtig ist: Sollte eine
Kasse den Zusatzbeitrag erhöhen, haben Verbraucher ein
Sonderkündigungsrecht. Ansonsten können Versicherte ihre Krankenkasse
nach mindestens 18 Monaten Mitgliedschaft wechseln. Die
Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Ein
Musterschreiben für die Kündigung bietet Finanztip kostenlos im
Internet zum Download an.
Weitere Informationen
Ratgeber zum Wechsel der GKV: http://www.finanztip.de/gkv/
Test der GKV-Anbieter: http://www.finanztip.de/gkv/gkv-test/
Krankenkasse kündigen:
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Datum: 23.01.2018 - 10:39 Uhr
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