Unbeschadet durch die Sturmsaison
(ots) - Abgerissene Äste, entwurzelte Bäume, abgedeckte
Hausdächer: "Friederike" fegt derzeit über Deutschland hinweg und
setzt gewaltige Kräfte frei, die Hab und Gut schaden können. Peter
Meier, Vorstandsmitglied der NÜRNBERGER Versicherung, informiert,
welche Versicherungen bei Sturmschäden greifen.
Gebäude umfassend absichern
"Generell werden Sturmschäden am Gebäude, an der Einrichtung sowie
am Auto ab Windstärke 8 über die Wohngebäude-, Hausrat- bzw.
Kaskoversicherung abgewickelt", erklärt Peter Meier. Erreicht ein
Sturm Windgeschwindigkeiten von 62 Stundenkilometern oder mehr, zahlt
die Gebäudeversicherung die verursachten Schäden am Haus oder der
Eigentumswohnung. "Die Versicherung kommt hier auch für Schäden an
Zäunen, fest angebrachten Markisen oder Nebengebäuden wie Garagen
auf."
Richtiger Schutz für Wertgegenstände
Doch nicht nur Gebäude können vom Sturm betroffen sein, sondern
ebenso das persönliche Hab und Gut im Haus oder der Wohnung. Schäden
am Inventar sind über die Hausratversicherung gedeckt. Die
Teilkaskoversicherung wiederum springt ein, wenn ein Unwetter dem
Auto zugesetzt hat. Sie übernimmt die über die Selbstbeteiligung
hinausgehenden Reparaturkosten - selbst wenn das Fahrzeug von
losgerissenen Dachziegeln oder einem umgestürzten Baum getroffen
wurde.
Vorsorge bei extremer Witterung
Neben Stürmen verursachen vor allem Elementarereignisse wie
Starkregen, Hagel oder Überschwemmungen hohe Kosten. Solche Unwetter
können verheerende Folgen haben. Das Aufräumen und Wiederherstellen
wird schnell zur finanziellen Belastungsprobe. Denn der Staat kommt
grundsätzlich nur für nicht versicherbare Schäden auf. Mit einer
Elementarschaden-Versicherung als Ergänzung zur Gebäude-, und
Hausratversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen
extremer Witterung schützen.
Und wenn es zu Schäden kommt?
Peter Meier rät dazu, im Ernstfall schnell zu handeln: "Betroffene
sollten versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten, zum
Beispiel indem sie zerbrochene Fenster provisorisch abdichten, damit
kein weiteres Regenwasser eindringen kann. Es ist wichtig, dass sie
den Versicherer unverzüglich informieren, um Reparaturen und
Aufräumarbeiten abzustimmen. Außerdem muss der Schaden dokumentiert
werden, am besten mit Fotos oder Videos."
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Konstanze Schön
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Datum: 18.01.2018 - 16:55 Uhr
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