VdTÜV-Position zum Cybersecurity Act der EU-Kommission veröffentlicht: "Das Internet der Dinge muss Teil der europäischen Produktregulierung werden!"
(ots) - +++ VdTÜV begrüßt Cybersecurity Act +++ Digital-TÜV
für IT-Sicherheit im Internet der Dinge +++ VdTÜV fordert
verpflichtende Prüfung von Produkten mit hohem Sicherheitsrisiko +++
Zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Zertifizierung im
Internet der Dinge (IoT) äußert sich der Geschäftsführer des
Verbandes der TÜV e.V. Joachim Bühler: "Die jüngsten
Sicherheitslücken in Hardware-Chips, Kinderspielzeug und
W-LAN-Routern haben noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig
IT-Sicherheit für Wirtschaft und Gesellschaft ist. Wir brauchen einen
Digital-TÜV, der unabhängig sogenannte IoT-Geräte verpflichtend
prüft!" Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Cybersecurity Act
sei dafür ein Schritt in die richtige Richtung. Der VdTÜV fordert
aber Nachbesserung.
"Freiwillige Überprüfung reicht bei sicherheitsrelevanten
Produkten nicht mehr aus. Verbraucher und Industrie brauchen
Orientierung bei Cybersicherheit. Deshalb muss das Internet der Dinge
Teil der europäischen Produktregulierung werden und besonders
sicherheitsrelevante Produkte müssen verpflichtend überprüft und
zertifiziert werden", erläutert Bühler. Nur ein beständiger
Zertifizierungsrahmen auf Grundlage des europäischen Binnenmarkts
ermögliche, dass digitale Produkte und Dienste bei Markteintritt und
während des gesamten Produktlebenszyklus sicher bleiben.
Als Teil der europäischen Cybersicherheitsstrategie 2017 hat die
EU-Kommission den Entwurf der Verordnung "Cybersecurity Act"
veröffentlicht. Ein einheitlicher europäischer Rahmen für die
Zertifizierung von IoT-Produkten schafft Vertrauen in die Sicherheit
von Produkten und erhöht das grundsätzliche Cybersicherheitsniveau im
Markt, so Bühler. "Etablierte europäische Zertifikate, wie das
GS-Zertifikat oder die CE-Kennzeichnung, sind zudem international
anerkannt und bürgen für hohe Qualität."
Der VdTÜV fordert in seinem jetzt vorgelegten Positionspapier aber
noch mehr Mut von der EU-Kommission. "Wir brauchen einen europäischen
Weg bei Cybersicherheit. Dazu wir müssen definieren, was zur
nationalen Sicherheit zählt und damit staatliche Aufgabe ist, und was
im digitalen Massenmarkt von unabhängigen Dritten wie den
TÜV-Organisationen geprüft werden soll." Der europäische Weg, der
sogenannte "New Legislative Framework", bedeutet keine staatliche
Überprüfung von Sicherheit wie etwa in China und auch keine reine
Herstellerselbsterklärung wie in den USA. In Europa hat sich die
unabhängige Drittprüfung als effizientes und nachhaltiges Instrument
bewährt. "Mit der unabhängigen Drittprüfung können wir schnell und
unkompliziert digitale Innovationen sicher machen und Verbrauchern
und Industrie Orientierung geben", so Bühler weiter.
Außerdem tritt der TÜV dafür ein, Zugang zu Daten bei digitalen
Produkten für Sicherheitsprüfungen vorzusehen. Die Sicherheitsrisiken
bestehen bei intelligenten digitalen Produkten nicht nur in dem
Produkt selbst, sondern zunehmend in der Cloud, über die ein Gerät
gesteuert wird. "Die TÜV-Prüfung muss daher über das reine Produkt
hinausgehen und auch Steuerungssoftware oder Datenmanagementsysteme
umfassen."
Das ausführliche Positionspapier ist auf www.vdtuev.de erhältlich.
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Geraldine Salborn
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Datum: 18.01.2018 - 13:23 Uhr
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