15 Jahre "Dosenpfand": Deutsche Umwelthilfe zieht positive Bilanz und fordert Ausweitung der Pfandpflicht auf Getränkekartons und Fruchtsäfte
(ots) - Frühere Vermüllung der Landschaft durch jährlich
zwei bis drei Milliarden Blechdosen und Plastikflaschen seit 2003
beendet - Pflichtpfand auf Getränkeverpackungen hat in Deutschland
das größte noch intakte Mehrwegsystem der Welt mit über 150.000
grünen Arbeitsplätzen erhalten - DUH fordert Ausweitung der
Pfandpflicht auf Getränkekartons und Fruchtsäfte auch zum Schutz der
Flüsse, Seen und Meere vor Plastikmüll
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht anlässlich des
fünfzehnjährigen Bestehens des Pflichtpfandes auf
Einweg-Getränkeverpackungen eine positive Bilanz. Entgegen der von
der Einwegindustrie prophezeiten Horrorszenarien wirkte das am
1.1.2003 in Kraft getretene Einwegpfand vom ersten Tag an segensreich
als wirksames Instrument gegen eine immer stärkere Vermüllung der
Umwelt - bis heute. Während in nahezu allen Ländern ohne Einwegpfand
Getränke in Mehrweg aus den Verkaufsregalen verschwunden sind, hat
Deutschland heute das weltweit größte und intakteste Mehrwegsystem im
Getränkebereich.
"15 Jahre Dosenpfand bedeutet nicht nur das Ende der zuvor
unerträglichen Vermüllung von Straßenrändern und Grünanlagen mit
jährlich zwei bis drei Milliarden Blechdosen und Plastikflaschen. Es
steht auch für die Rettung des umweltfreundlichen Mehrwegpfandsystems
in Deutschland. Die Mehrwegquote im Bierbereich ist heute deutlich
höher als 2003 und auch bei Wasser und Erfrischungsgetränken gibt es
außerhalb der Discounter, nach Jahren des verlangsamten Rückgangs,
heute eine stabile Mehrwegquote. Und was uns besonders freut: Ãœber
150.000 grüne Arbeitsplätze bei Brauereien, Mineralbrunnen und im
mehrwegorientierten Getränkefachhandel sind erhalten geblieben", sagt
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Ein sichtbares Ergebnis des Einwegpfandes ist, dass die Umwelt
weniger vermüllt wird. Seit der Einführung konnte die Entsorgung von
mehreren Dutzend Milliarden Plastikflaschen und Dosen in der Natur
vermieden werden. Heute landen mehr als 98 Prozent der bepfandeten
Verpackungen in den jeweiligen Sammelsystemen für Einweg- bzw.
Mehrwegverpackungen.
"Was passiert, wenn Getränkeverpackungen nicht bepfandet sind,
kann man am Beispiel der Getränkekartons sehen. Diese bestehen zu
einem wesentlichen Teil aus Kunststoff und Aluminium. 40 Prozent der
Getränkekartons landen in der Umwelt und im Restmüll. Eine maßlose
Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung. Um die niedrige
Sammelmenge und das Recycling von Getränkekartons erheblich zu
steigern, sollten diese schnellstmöglich auch mit einem Einwegpfand
von 25 Cent belegt werden", fordert der DUH-Leiter für
Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Durch ein Pfand auf
Getränkekartons könnten jährlich 2,7 Milliarden Getränkekartons
allein in Deutschland den Weg in ein hochwertiges Recycling finden.
"Die kontraproduktive Pfandbefreiung von Säften und Nektaren ist
für kaum jemanden nachvollziehbar. Die Einwegpfandpflicht muss
vereinfacht und anhand der Getränkeverpackung festgelegt werden.
Niemand kann nachvollziehen, warum dieselbe Einwegplastikflasche mit
Cola bepfandet, aber mit Saft unbepfandet sein soll.
Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen sind unökologische
Wegwerfverpackungen und sollten grundsätzlich und unabhängig vom
Füllgut einer Pfandpflicht unterliegen. Die kommende Bundesregierung
muss endlich handeln", sagt Fischer.
Durch das Pfand konnte die Mehrwegquote im Bierbereich von
deutlich unter 70 Prozent auf über 80 Prozent gesteigert werden und
wirkt noch heute. Der Grund: die Getränkedose hatte insbesondere im
Bierbereich hohe Marktanteile, ist jedoch nach der Bepfandung nicht
mehr praktikabel. Austrinken, zusammendrücken und wegschmeißen
bedeutet den Verlust des Pfandgeldes und ist unattraktiv. Trotz
millionenschwerer Werbekampagnen liegen Getränkedosen, auch 15 Jahre
nach Einführung des Dosenpfandes, weit unter den früheren
Marktanteilen.
Aufgrund politischer Zugeständnisse wurde noch im Jahr 2003 das
ursprünglich auf 50 Cent festgesetzte Einwegpfand für
Getränkeverpackungen mit mehr als 1,5 Liter Inhalt auf 25 Cent
reduziert. Damit schwächte die damalige Bundesregierung die
Mehrweg-Schutzwirkung für die in diesen Größen verkauften
alkoholfreien CO2-haltigen Erfrischungsgetränke und für Mineralwasser
ab. Die Mehrwegquote im Erfrischungsgetränkebereich betrug 2016 noch
etwas mehr als zwanzig Prozent und im Mineralwasserbereich rund 30
Prozent. Was hingegen passiert, wenn kein Pflichtpfand gilt, zeigt
die Situation bei Fruchtsäften. Hier betrug die Mehrwegquote im Jahr
2016 gerade noch 4 Prozent.
Hintergrund:
Mit der Einführung des Pflichtpfandes auf
Getränke-Einwegverpackungen sollte die Vermüllung der Landschaft
reduziert, das Recycling verbessert und das Mehrwegsystem im
Getränkebereich geschützt werden. Die ursprüngliche Pfandregelung
stammt aus dem Jahr 1991 und wurde durch den damaligen Umweltminister
Klaus Töpfer (CDU) erlassen. Nachdem die Mehrwegquote Ende der 90er
Jahre unter 72 Prozent gesunken war, wurde nach dessen Verordnung
automatisch das Pflichtpfand auf Einweg ausgelöst und nach
jahrelangem politischem und juristischem Kampf zum 1. Januar 2003 in
Recht umgesetzt.
Links:
Getränkestudie zu Mehrwegpfand, Einwegpfand und Grünem-Punkt-System
http://www.duh.de/pwc_getraenkestudie/
Informationen zur Umweltfreundlichkeit von Getränkeverpackungen http:
//www.duh.de/themen/recycling/verpackungen/getraenkeverpackungen/
Vorteile von Mehrwegflaschen
http://www.duh.de/mehrweg-klimaschutz0/vorteile-von-mehrweg/
Problem Einweg-Plastikflaschen
http://www.duh.de/mehrweg-klimaschutz0/einweg-plastikflaschen/
Pressekontakt:
Kontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
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Datum: 18.01.2018 - 10:45 Uhr
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