Steueränderungen 2018: Mehr Netto vom Brutto für alle
(ots) - Der Blick auf die nächste Lohnabrechnung wird
Arbeitnehmer freuen. Denn 2018 steigt bei allen das Nettogehalt. Vor
allem die Mitte wird entlastet: Bei Monatsgehältern zwischen 3.000
und um die 6.000 Euro brutto ist die Entlastung am meisten spürbar
und liegt zwischen 126 und 249 Euro im Jahr. Der gemeinnützige
Verbraucher-Ratgeber Finanztip zeigt, was sich für Steuerzahler
konkret ändert.
Höherer Grundfreibetrag für alle
Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro auf 9.000 Euro. Bis zu
diesem Betrag gehen Einkünfte steuerfrei aufs Gehaltskonto. Liegt das
Monatsgehalt unter 6.500 Euro, wird außerdem weniger für die
Rentenversicherung fällig.
Abbau der kalten Progression
Damit Arbeitnehmer aufgrund steigender Lebenshaltungskosten nicht
weniger Geld in der Tasche haben, verschiebt der Staat die
Steuertarife. Durch eine eingerechnete Inflationsrate von 1,65
Prozent greift der Spitzensteuersatz erst bei einem höheren
Einkommen. "Faktisch sinkt der Steuersatz somit für alle
Arbeitnehmer, auch für Spitzenverdiener", sagt Udo Reuß,
Steuer-Experte bei Finanztip. Im Ergebnis gilt der Spitzensteuersatz
von 42 Prozent bei Ledigen erst ab einem zu versteuernden
Jahreseinkommen von 54.950 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 54.058
Euro. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die sich
zusammen veranlagen lassen, gelten jeweils doppelte Beträge.
Kindergeld steigt
Das Kindergeld steigt für jedes Kind um 2 Euro monatlich. Für das
erste und zweite Kind beträgt es jetzt 194 Euro. Eltern profitieren
entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag. Für die meisten
Eltern ist das Kindergeld die günstigere Form der Berücksichtigung,
weshalb der Kinderfreibetrag allenfalls bei der Berechnung der
Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags eine praktische Rolle
spielt. Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 36 Euro für jeden
Elternteil, also insgesamt um 72 Euro. Ein Elternpaar kommt dadurch
im Jahr 2018 auf einen Kinderfreibetrag von 7.428 Euro.
Bei der Sozialversicherung zahlen viele weniger
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt 2018 von 18,7 auf
18,6 Prozent. Weniger zahlen viele auch bei der Krankenkasse, denn
der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer alleine
tragen müssen, sinkt im Durchschnitt von 1,1 Prozent auf 1,0 Prozent.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und
Arbeitslosenversicherung erhöht sich. Besserverdiener müssen für
einen größeren Teil ihres Einkommens Rentenversicherungsbeiträge
bezahlen. Ab einem Bruttogehalt von 6.500 Euro (West) oder 5.800 Euro
(Ost) hält sich dadurch die Steigerung des Nettogehalts in Grenzen.
Mehr von der Altersvorsorge absetzen
Sparer dürfen im Vergleich zum Vorjahr 350 Euro mehr steuerfrei in
die gesetzliche Rentenversicherung, in ein berufliches
Versorgungswerk oder in einen Rürup-Sparvertrag einzahlen. Die
aktuelle Grenze liegt somit bei 23.712 Euro. Arbeitnehmer können
doppelt so viel wie 2016 steuerfrei in ihre betriebliche
Altersvorsorge investieren: bis zu 6.240 Euro im Jahr.
Investmentfonds und ETFs werden anders besteuert
Investmentfonds und ETFs werden ab 2018 grundlegend anders
besteuert: 15 Prozent Körperschaftsteuer werden auf inländische
Einkünfte fällig. "Dadurch sinken zwar die Ausschüttungen, als
Ausgleich dafür bleibt aber ein Teil der Erträge und Gewinne aus dem
Verkauf für Anleger steuerfrei", sagt Reuß. Die gute Nachricht:
"Anleger haben weniger Arbeit bei der Steuererklärung. Denn den
Steuerabzug am Jahresanfang übernimmt die Depotbank." Bei
Fondsanteilen, die vor 2009 gekauft wurden, bleiben die bis Ende 2017
aufgelaufenen Kursgewinne dauerhaft steuerfrei. Wertzuwächse bei
diesen Alt-Fonds ab 2018 sind noch bis 100.000 Euro steuerfrei. Tipp
von Reuß: "Den Freibetrag kann man vervielfachen: Fondsanteile
einfach auf die Kinder übertragen."
Neurentner müssen mehr versteuern
Wer dieses Jahr in den Ruhestand geht, sollte beachten, dass 76
Prozent der ausgezahlten Rente versteuert werden. "Nur noch 24
Prozent bleiben steuerfrei", sagt Reuß.
Wie viel die Änderungen für einen Steuerpflichtigen genau
ausmachen, hat Finanztip auf der eigenen Website in vier
übersichtlichen Grafiken dargestellt.
Weitere Informationen Ratgeber Steueränderungen 2018:
http://www.finanztip.de/steueraenderungen/
Grafiken Steuerfälle 2018: http://ots.de/1mcgV
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Datum: 17.01.2018 - 09:30 Uhr
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