Banken unterlaufen deutsche Rechtsprechung bei Gebühren
Banken unterlaufen Rechtsprechung
(IINews) - Es gibt Banken, da zahlt der Kunde mehr Geld, als er eigentlich müsste – ohne es jedoch zu wissen. Da die Gebührenverordnungen meist sehr verwirrend sind, lassen sich die Kunden dies meist auch gefallen – weil das bessere Wissen dazu fehlt.
Wie das Bankingportal24.de heute berichtet, verlangen jedoch nicht gerade wenige Banken Gebühren von ihren Kunden, die sie gemäß geltender Rechtsprechung gar nicht einziehen dürften. Unter dem Titel „Banken erheben illegale Gebühren - Diese Entgelte müssen Verbraucher nicht zahlen“ listet die Finanzredaktion des Bankingportal24.de ausführlich jene Gebühren auf, die den Bankkunden berechnet werden, sobald sie gegen das Gesetz verstoßen würden.
Wie das Bankingportal24.de weiter schreibt, sollten sich die Bankkunden „nicht jede Gebühr hinnehmen, sondern bei bestimmten Entgelten protestieren und eine Erstattung verlangen“. Und im schlimmsten Fall das Geldinstitut wechseln, wenn die Bank das Berechnen der nicht gerechtfertigten Gebühren auch nach Protest und Erstattungsforderung nicht lässt.
Gebühren für die Rückgabe von Lastschriften wegen zu geringer Deckung des Kontos dürfen von den Banken nicht erhoben werden, wie das Bankingportal24.de schreibt. Auch bei Vorfälligkeitsentschädigungen schlagen verschiedene Banken einen satten Zuschlag drauf, indem sie einen anderen Zinssatz als den gültigen Zinssatz für Pfandbriefe als Grundlage nehmen. So wird zusätzlich Geld verdient und der Kunde zahlt mehr, als er eigentlich zahlen müsste – aus Unwissenheit und weil die Banken selbst natürlich nicht an der Weitergabe von entsprechenden Informationen interessiert sind.
Weitere Informationen zur Gebührenabzocke und über Girokonten allgemein sind erhältlich auf www.bankingportal24.de!
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Datum: 28.01.2010 - 15:10 Uhr
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