VW Skandal - Sensation: OLG Hamm: Update unzumutbar, Rücktritt ohne Fristsetzung möglich
(ots) - Am 11.01.2018 ist ein weiterter Hammer bekannt
geworden. Vor dem Oberlandesgericht Hamm hat im VW Abgasskandal eine
mündliche Verhandlung stattgefunden. Es ging dabei um die Rückgabe
eines manipulierten PKW gegen über einem Händler.
Nach dem vor dem Oberlandesgericht Hamm in der Vergangenheit
zahlreiche Verfahren vor der mündlichen Verhandlung offensichtlich
beendet wurden, hat nunmehr am 11.01.2018 eine mündliche Verhandlung
stattgefunden. Nach dieser mündlichen Verhandlung hat das
Oberlandesgericht Hamm eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der
es heißt:
"Der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat heute den
Rechtsstreit eines vom sog. "Abgasskandal" betroffenen
Fahrzeuginhabers aus Halver gegen einen beklagten Autohändler aus
Holzminden mündlich verhandelt (Az. 28 U 232/16 OLG Hamm). In der
mündlichen Verhandlung ist u.a. deutlich geworden, dass der Senat
- die Abschaltvorrichtung des Fahrzeugmotors als Sachmangel des
Fahrzeugs (§ 434 Abs. 1. S. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch)
beurteilen könnte sowie
- von einer für den Käufer unzumutbaren Nachbesserung, die eine
hierauf gerichtete Fristsetzung entbehrlich machen könnte (§ 440
Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch), und
- von einem erheblichen Fahrzeugmangel (§ 323 Abs. 5 Satz 2
Bürgerliches Gesetzbuch) ausgehen könnte."
Die Pressemitteilung ist eindeutig, auch wenn sie vorsichtig
formuliert ist. Die vorsichtige Formulierung beruht darauf, dass sich
das Gericht offensichtlich nicht der Besorgnis der Befangenheit
aussetzen und das Urteil vorwegnehmen möchte. Das Oberlandesgericht
Hamm macht jedoch deutlich, dass es dem Geschädigten im Abgasskandal
gegenüber dem Händler Recht geben möchte. Nach Ansicht des
Oberlandesgerichts Hamm liegt ein erheblicher Sachmangel vor, der zum
sofortigen Rücktritt berechtigt. Das Oberlandesgericht geht davon
aus, dass keine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden muss und der
Händler damit kein Recht hat, dass Softwareupdate aufzuspielen.
Vielmehr kann nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm jeder, der ein
manipuliertes Fahrzeug erworben hat, sofort vom Kaufvertrag
zurückzutreten, ohne zuvor eine Frist setzen zu müssen.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit mehr als 5.500
Gerichtsverfahren gegen VW und Händler führt, teilt zu dieser
Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm mit: "Es handelt sich um
einen weiteren Schlag für VW im Abgasskandal. Das Oberlandesgericht
Hamm bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass die Klagen gegen die
Händler begründet sind. Das Aufspielen des Updates muss nicht
hingenommen werden. Nachdem erst kürzlich der Beschluss des OLG Köln
zu Gunsten eines Geschädigten bekannt wurde, handelt es sich um einen
weiteren Rückschlag für VW im Abgasskandal. Es ist zu erwarten, dass
die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Hamm dazu führen wird, dass
den Klagen immer mehr stattgegeben wird. Uns liegt außerdem ein
Sachverständigengutachten über einen merkantilen Minderwert bei einem
manipulierten Fahrzeug vor, welches in einem Verfahren vor dem
Landgericht Verden eingeholt wurde. Der Sachverständige geht davon
aus, dass bei einem VW Tiguan 8 % Wertminderung eingetreten sind. Für
einen sofortigen Rücktritt reicht nach der Rechtsprechung des BGH
bereits 1% aus. Auch dies ist ein erheblicher Schlag für VW."
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger).
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Datum: 12.01.2018 - 12:13 Uhr
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