Zypern: Reduzierung und Vereinfachung der Besteuerung von Zinseinkünften und Dividenden
Änderungen des Einkommensteuergesetzes und des Gesetzes über die Sonderabgabe zur Verteidigung der Republik
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Rückwirkend gültig ab 01. Januar 2009:
Die am 22. Oktober 2009 vom Parlament beschlossenen und rückwirkend ab dem 01. Januar 2009 gültigen Änderungen zielen auf eine weitere Verbesserung Zyperns als Standort insbesondere von offenen und geschlossenen Fondgesellschaften. Die Änderungen vereinfachen die bisherige Besteuerung von Zinseinkünften und Einkünften aus ausländischen Dividenden, und senken die bisher gültigen Steuersätze.
(IINews) - Behandlung von Zinseinkünften steueransässiger Gesellschaften in Zypern
Zinseinkünfte von Fondgesellschaften werden nach dem Einkommensteuergesetz nach Abzug der Ausgaben und Kosten nunmehr lediglich mit der normalen Körperschaftssteuer i.H.v. 10 % besteuert.
(Bisher wurden Zinseinkünfte mit dem halben Körperschaftssteuersatz (5 %) sowie mit 10 % Verteidigungssonderabgabe, also mit insgesamt 15 % besteuert.)
Zinseinkünfte von natürlichen und juristischen Personen, die in Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit entstehen, werden nach dem Einkommensteuergesetz nach Abzug der Ausgaben und Kosten lediglich mit der normalen Körperschaftssteuer i.H.v. 10 % besteuert.
(Bisher: wie oben)
Zinseinkünfte von natürlichen und juristischen Personen, die die Bedingungen im vorstehenden Absatz nicht erfüllen, werden, ohne Abzug von Ausgaben und Kosten, lediglich mit 10 % Verteidigungssonderabgabe besteuert.
(Bisher: Wie oben)
Behandlung von Einkünften aus ausländischen Dividenden steueransässiger Gesellschaften in Zypern
Die beschlossene Änderung des Einkommensteuergesetzes hebt die Bedingung der 1 %igen Beteiligung der zyprischen Gesellschaft an der ausländischen Gesellschaft zur Steuerbefreiung von Einkünften aus Dividenden auf.
Die Steuerbefreiung des Einkommens zyprischer Gesellschaften aus Dividenden von ausländischen Gesellschaften war bisher an die Bedingung geknüpft, dass die zyprische Gesellschaft mindestens 1 % der Anteile der ausländischen Gesellschaft hält. Diese Bedingung ist nunmehr aufgehoben. Dies erleichtert es Portfolio-Investoren, von der Steuerfreiheit auf Einkünfte aus Dividenden zu profitieren.
Nach der neuen Regelung sind Einkünfte aus Dividenden nur dann nicht steuerbefreit, wenn
a) mehr als 50 % der Einkünfte aus Geschäftstätigkeit der Dividenden zahlenden, ausländischen Gesellschaft direkt oder indirekt aus Investitionseinkommen besteht, und
b) wenn die Besteuerung der Gewinne der Dividenden zahlenden, ausländischen Gesellschaft wesentlich niedriger ist als die entsprechende Besteuerung in Zypern (mithin weniger als 5 %).
Steuerliche Behandlung der von Fondgesellschaften gehaltenen Fondanteilen
Fondanteile offener und geschlossener Fonds werden als Titel behandelt. Einkünfte natürlicher und juristischer Personen, die sich aus der Wertsteigerung oder dem Kauf und Verkauf von Titeln ergeben, sind sowohl von der Körperschaftssteuer als auch von der Verteidigungssonderabgabe befreit.
Fondgesellschaften
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für steueransässige Inhaber von Titeln:
a) Der Satz der Verteidigungssonderabgabe auf Titel gezahlter Dividenden wurde von 15 % auf 3 % ermäßigt.
b) Der Satz der Verteidigungssonderabgabe auf Dividenden aus Liquidationen wurde von 15 % auf 3 % ermäßigt.
Der Erlös aus Rückgabe von Titeln oder anderen Anteilsscheinen von offenen und geschlossenen Fonds unterliegt nicht der Verteidigungssonderabgabe.
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Stefan Nolte
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Datum: 28.01.2010 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Whitepaper
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Freigabedatum: 28.01.2010
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